06.05.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Rechtsanwälte sind keine Kreditdienstleister

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten sollen „Kreditdienstleister“ einer Zulassungs- und Registrierungspflicht unterworfen werden. Streitig war bislang, ob unter den Begriff auch anwaltliche Rechtsdienstleistungen fallen.

Sowohl der Rat als auch das EU-Parlament haben Fortschritte in der Befassung mit dem Richtlinienentwurf über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten COM(2018) 135 erzielt. Der Rat hat hierzu seine allgemeine Ausrichtung angenommen. Diese sieht u.a. in Art. 2 Abs. 4a vor, dass Mitgliedsstaaten die Schuldendienstverwaltung der Ansprüche eines Kreditgebers im Rahmen eines Kreditvertrags oder bei einem Kreditvertrag selbst durch einen Anwalt vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausnehmen können.

Klarstellung in Bezug auf die Anwaltschaft

Der DAV hatte bereits im Vorfeld kritisiert, dass die Definition von „Kreditdienstleistern“ so weit gefasst ist, dass darunter auch anwaltliche Rechtsdienstleistungen in einem nennenswerten Kernbereich fallen würden. Hier erfolgt nun dementsprechend eine Klarstellung. Der Berichtsentwurf und die Änderungsanträge im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des EU-Parlaments gehen in eine ähnliche Richtung: In AM 61 wird eine quasi identische Änderung zur allgemeinen Ausrichtung vorgeschlagen und in AM 292 eine explizite Ausnahme für Anwälte vom Anwendungsbereich in der Definition „Kreditdienstleister“ vorgesehen. Zudem sehen sowohl der Rat als auch das EU-Parlament die Streichung des umstrittenen AECE-Verfahrens (Vereinbarung zur beschleunigten Sicherheitenverwertung durch freihändigen Verkauf oder öffentliche Versteigerung) vor. Das Verfahren muss nun in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgegriffen werden.

(DAV, EiÜ vom 03.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Meldung

nito500/123rf.com


26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank