• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechtliche Rahmenbedingungen der Industrie 4.0

30.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Rechtliche Rahmenbedingungen der Industrie 4.0

Beitrag mit Bild

Industrie 4.0 bedeutet die Vernetzung der realen Welt mit der digitalen bzw. virtuellen Welt (Internet of Things, IoT).

Unter dem Schlagwort Industrie 4.0 kündigte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2011 den Beginn der vierten industriellen Revolution an. Gemeint ist die Digitalisierung und Vollautomatisierung der Industrie.

Die Industrie 4.0 ist gekennzeichnet durch die digitale Vernetzung der Produktions- und Logistikprozesse. Anlagen, Maschinen sowie einzelne Produkte haben einen Entwicklungsstand erreicht, der es ihnen ermöglicht, kontinuierlich Daten auszutauschen, ihre Umwelt wahrzunehmen und teilweise eigenständig auf sich ändernde Umstände zu reagieren. Ob vollautomatisierte Containerterminals in modernen Hafenanlagen, LKW-Platooning oder Transportdrohnen – der Einsatz von vernetzten, autonom handelnden Produkten und Systemen ist Realität oder wird es in naher Zukunft sein.

Grundlegender Wandel der Logistik

Der technologische Fortschritt hat Einfluss auf viele Bereiche der Industrie. Faktoren wie Daten- und Produktsicherheit, aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen spielen nun eine zentrale Rolle. Dies gilt auch und gerade für die Logistikbranche, welche als Wegbegleiter der Industrialisierung alle Industriezweige miteinander verknüpft und insbesondere in den letzten Jahrzehnten die Globalisierung nachhaltig geprägt und vorangetrieben hat. Für die Logistik wird mit der vierten industriellen Revolution ein grundsätzlicher Wandel erwartet.

Logistik 4.0 in der Praxis

Der Fachbeitrag „Logistik 4.0: Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen der vierten industriellen Revolution (Teil 1)“ von RA Dr. Oliver Peltzer und Dipl.-Jur. Anna Lena Wülbern gibt einen Einblick, welche technischen und juristischen Möglichkeiten und Herausforderungen mit einer Entwicklung zur Logistik 4.0 aktuell verknüpft sind. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 30.09.2016, Heft 39, Seite 2279 – 2284 sowie online unter DB1216916


Weitere Meldungen


Meldung

nito500/123rf.com


26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank