Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat am 03.12.2019 den Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung (IDW EPS 201 n.F.) verabschiedet.
Die vorgesehenen Änderungen gegenüber der bislang geltenden Fassung des Standards betreffen im Wesentlichen zwei Bereiche:
- Berücksichtigung der um nationale Besonderheiten modifizierten Fassungen der International Standards on Auditing (ISA [DE]) als Teil der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung im Kontext der Darlegung der künftig maßgeblichen Grundsätze für die Abschlussprüfung sowie
- Klarstellungen und punktuelle Modifikationen zur Berücksichtigung bzw. Würdigung von Rechtsprechung (mit handelsrechtlichem Bezug) bei der Interpretation von (deutschen) Rechnungslegungsgrundsätzen.
Die neu gefasste Verlautbarung wird die in ISA [DE] 200 dargelegten Grundsätze flankieren. Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 31.03.2020 möglich. IDW EPS 201 n.F. kann auf der Website des IDW heruntergeladen werden.
(IDW vom 16.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)