• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechnungslegung: Bericht über Entgelttransparenz

14.07.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Rechnungslegung: Bericht über Entgelttransparenz

Beitrag mit Bild

©BachoFoto/fotolia.com

Am 5. Juli 2017 wurde das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen im Bundesgesetzblatt verkündet. Es trat am 6. Juli 2017 in Kraft. Damit wird der Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit Pflicht.

Gemäß dem Entgelttransparenzgesetz haben tarifgebundene und bestimmte tarifanwendende Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten, die zur Erstellung eines Lageberichts nach §§ 264 und 289 HGB verpflichtet sind, alle fünf Jahre einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstellen. Alle anderen Arbeitgeber haben diesen Bericht alle drei Jahre zu erstellen.

Entgelttransparenz im Lagebericht

Der Bericht ist dem Lagebericht beizufügen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Damit unterliegt der Bericht nicht der Prüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Er ist erstmals für das Jahr 2018 zu erstellen.

(WPK vom 13.07.2017)


Weitere Meldungen


Meldung

©asbe24/fotolia.com


18.04.2024

Diskriminierung von Vätern bei Kindererziehungszeiten?

Das Bundessozialgericht hat sich mit der Frage befasst, ob Väter bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente diskriminiert werden.

weiterlesen
Diskriminierung von Vätern bei Kindererziehungszeiten?

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.04.2024

Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, welche Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 AStG zu stellen sind.

weiterlesen
Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit

Steuerboard

Raphael Baumgartner


18.04.2024

Fondsetablierungskosten: FG Münster bestätigt rückwirkende Anwendung des § 6e EStG

Die steuerliche Behandlung sog. Fondsetablierungskosten entpuppt sich immer mehr als unendliche Geschichte. Mit der Einführung des § 6e EStG im Jahr 2019 sollte die Auffassung der Finanzverwaltung festgeschrieben und alle offenen Fragen und Unklarheiten beseitigt werden, doch davon kann keine Rede sein.

weiterlesen
Fondsetablierungskosten: FG Münster bestätigt rückwirkende Anwendung des § 6e EStG

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank