• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Qualitätskontrolle ohne gesetzliche Abschlussprüfungen?

07.08.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Qualitätskontrolle ohne gesetzliche Abschlussprüfungen?

Beitrag mit Bild

©BachoFoto/fotolia.com

Eine Pflicht zur Durchführung einer Qualitätskontrolle besteht nur, wenn gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchgeführt werden – oder, wenn solche in Zukunft geplant sind. Dies muss jedoch der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) gemeldet werden.

Nach Inkrafttreten des APAReG am 17. Juni 2016 wurde für fast alle Berufspraxen, die zu diesem Zeitpunkt über eine Teilnahmebescheinigung verfügten, die nächste Qualitätskontrolle bis zum Ablauf der Bescheinigung angeordnet. Darunter sind auch Praxen, die seit der letzten Qualitätskontrolle keine gesetzlichen Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchgeführt haben und somit über keine Grundgesamtheit für die Durchführung einer Qualitätskontrolle verfügen.

Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen

Eine Pflicht zur Durchführung einer Qualitätskontrolle besteht nur, wenn gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchgeführt werden. In ihrem Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG hat die Kommission für Qualitätskontrolle hat beschrieben, welche Prüfungen konkret darunter fallen.

Mitteilung an die WPK erforderlich

Wurden seit der letzten Qualitätskontrolle keine gesetzlichen Abschlussprüfungen nach § 316 HGB mehr durchgeführt, besteht aber weiterhin die konkrete Absicht, in Zukunft wieder solche Prüfungen durchzuführen, so ist der WPK mitzuteilen. Dann bleibt die Registrierung als gesetzlicher Abschlussprüfer erhalten. Besteht auch in Zukunft keine Absicht mehr, gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchzuführen, kann auf die Registrierung als gesetzlicher Abschlussprüfer auch verzichtet werden. Die Pflicht zur Durchführung einer Qualitätskontrolle entfällt dann vollständig.

(WPK vom 04.08.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank