• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Prüfungshinweis bei Antragstellung auf KWKG-Förderung

20.05.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfungshinweis bei Antragstellung auf KWKG-Förderung

Beitrag mit Bild

Das KWKG sieht auch in seiner Neufassung eine Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältenetzen vor.

Das IDW gibt Prüfungshinweise im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältenetzen nach dem KWKG.

Das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sieht weiterhin eine Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältenetzen vor. Dabei sind bestimmte Angaben zu den Antragsvoraussetzungen von einem Wirtschaftsprüfer nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 KWKG zu prüfen.

Beispiele und Formulierungsvorschläge

Vor diesem Hintergrund hat der IDW Arbeitskreis „Prüfung nach KWKG und EEG“ den IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 KWKG im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältenetzen (IDW PH 9.970.31) erarbeitet. Er basiert auf dem im Februar d.J. verabschiedeten Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen und ähnliche Leistungen im Zusammenhang mit energierechtlichen Vorschriften (IDW EPS 970 n.F.). Neben Beispielen für einzelne Prüfungshandlungen enthält dieser IDW Prüfungshinweis auch Formulierungsvorschläge für die Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers. Der Arbeitskreis hat ferner einen IDW Prüfungshinweis zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 KWKG im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältespeichern erarbeitet, der sich zurzeit im Verabschiedungsprozess befindet.

(IDW vom 19.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©kamasigns/fotolia.com


17.09.2025

BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Die BaFin muss laut VG Frankfurt/M. die von 2011 bis 2014 erhobenen Bankenabgaben zurückzahlen, da der Verwendungszweck entfallen ist.

weiterlesen
BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Meldung

imilian/123rf.com


17.09.2025

Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Der DStV moniert im Hinweisgeberschutzgesetz die Ungleichbehandlung beim Berufsgeheimnis. Problem ist eine abweichende Übersetzung von „legal professional privilege“.

weiterlesen
Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


16.09.2025

Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Dachflächenvermietung für Photovoltaik führt nicht zur Betriebsaufspaltung, wenn die Stromerzeugung im Gesamtunternehmen nur eine untergeordnete Rolle spielt.

weiterlesen
Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank