31.03.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfung von Hermesbürgschaften

Beitrag mit Bild

Die Exportkreditgarantien des Bundes („Hermesdeckungen“) sind ein bedeutender Bestandteil der deutschen Ausfuhrförderungspolitik. Mit ihnen sichern deutsche Unternehmen Exportgeschäfte gegen wirtschaftliche und politische Risiken ab.

Die umfassende Beachtung von Umwelt- und Sozialaspekten einschließlich menschenrechtlicher Belange ist fester Bestandteil der Prüfung von Anträgen auf Exportkreditgarantien. Die versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7814).

Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen, die im Exportgeschäft tätig sind, durch Absicherung ihrer Zahlungsansprüche im Ausland. Durch die so genannten „Hermesdeckungen“ können sich die Exporteure auch bei der Ausfuhr deutscher Waren in Schwellen- und Entwicklungsländer gegen Risiken absichern und im internationalen Wettbewerb bestehen.

„Exportkreditgarantien arbeiten kostendeckend“

Nach Angaben der Regierung wurden zwischen 2013 und 2015 2.140 Hermesdeckungen (EKG) übernommen. Außerdem gab es in diesem Zeitraum 347 Investitionsgarantien (DIA) und sieben Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK). Nach Angaben der Bundesregierung ist die Einhaltung der nationalen Standards im Zielland Mindestvoraussetzung für die Übernahme von Garantien. Projekte mit erheblichen umwelt-, sozial- und menschenrechtlichen Auswirkungen würden einer eingehenderen Prüfung unterzogen. Zu den Folgen von Unternehmenszusammenbrüchen im Zusammenhang mit Exportfördermaßnahmen heißt es, die Exportkreditgarantien des Bundes würden insgesamt kostendeckend arbeiten „und führen regelmäßig einen Überschuss an den Bundeshaushalt ab“.

(Bundestag – hib vom 30.03.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nito500/123rf.com


26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank