31.03.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfung von Hermesbürgschaften

Beitrag mit Bild

Die Exportkreditgarantien des Bundes („Hermesdeckungen“) sind ein bedeutender Bestandteil der deutschen Ausfuhrförderungspolitik. Mit ihnen sichern deutsche Unternehmen Exportgeschäfte gegen wirtschaftliche und politische Risiken ab.

Die umfassende Beachtung von Umwelt- und Sozialaspekten einschließlich menschenrechtlicher Belange ist fester Bestandteil der Prüfung von Anträgen auf Exportkreditgarantien. Die versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7814).

Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen, die im Exportgeschäft tätig sind, durch Absicherung ihrer Zahlungsansprüche im Ausland. Durch die so genannten „Hermesdeckungen“ können sich die Exporteure auch bei der Ausfuhr deutscher Waren in Schwellen- und Entwicklungsländer gegen Risiken absichern und im internationalen Wettbewerb bestehen.

„Exportkreditgarantien arbeiten kostendeckend“

Nach Angaben der Regierung wurden zwischen 2013 und 2015 2.140 Hermesdeckungen (EKG) übernommen. Außerdem gab es in diesem Zeitraum 347 Investitionsgarantien (DIA) und sieben Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK). Nach Angaben der Bundesregierung ist die Einhaltung der nationalen Standards im Zielland Mindestvoraussetzung für die Übernahme von Garantien. Projekte mit erheblichen umwelt-, sozial- und menschenrechtlichen Auswirkungen würden einer eingehenderen Prüfung unterzogen. Zu den Folgen von Unternehmenszusammenbrüchen im Zusammenhang mit Exportfördermaßnahmen heißt es, die Exportkreditgarantien des Bundes würden insgesamt kostendeckend arbeiten „und führen regelmäßig einen Überschuss an den Bundeshaushalt ab“.

(Bundestag – hib vom 30.03.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank