Ein neuer IDW Prüfungshinweis (IDW PH 9.970.34) befasst sich mit den Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 KWKG der Abrechnung eines KWK-Anlagenbetreibers nach § 15 Abs. 2 KWKG.
In Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) wird sowohl Strom als auch Nutzwärme erzeugt. Solche Anlagen werden unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert. In diesen Fällen haben die Betreiber von größeren KWK-Anlagen jährlich eine Abrechnung für das vorangegangene Kalenderjahr nach § 15 Abs. 2 KWKG dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Netzbetreiber jeweils bis zum 31. März vorzulegen.
Unterstützung bei der Durchführung der Prüfung
Diese Abrechnung muss nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 KWKG geprüft werden. IDW PH 9.970.34 soll den Berufsstand bei der Durchführung dieser Prüfung unterstützen. Dazu enthält er Beispiele für Prüfungshandlungen sowie einen Formulierungsvorschlag für die Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers.
(IDW vom 24.02.2017/ Viola C. Didier)