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20.03.2018

Meldung, Steuerrecht

OECD veröffentlicht Zwischenbericht zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle

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©awfoto/fotolia.com awfoto

Das OECD Inclusive Framework on BEPS (IF) hat am 16.03.2018 seinen Zwischenbericht zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle („Tax Challenges Arising from Digitalisation – Interim Report 2018“) veröffentlicht. Der Zwischenbericht war ursprünglich für Mitte April erwartet worden, die OECD wollte dem Vernehmen nach jedoch zeitlich vor der Europäischen Kommission landen, die ihre Vorschläge am 21.03.2018 veröffentlichen wird.

Der Bericht zielt darauf ab, die Positionen eines sehr breiten Spektrums von Ländern mit deutlich unterschiedlichen Auffassungen darüber, wie das internationale Steuersystem reformiert werden sollte, in Einklang zu bringen. Zwar wird in dem Bericht die Integrität des internationalen Steuersystems betont und es wird vereinbart, über eine langfristige Lösung der Besteuerung der digitalen Geschäftsmodelle im Rahmen eines zweijährigen Projekts unter der Leitung der OECD zu diskutieren. Fraglich ist allerdings, ob dies reicht, um alle teilnehmenden Länder davon abzuhalten, weitere einseitige Maßnahmen zu ergreifen. Der Bericht betont, dass sich durch die Umsetzung des BEPS-Pakets die Steuerplanungspraktiken offenbar geändert haben. Es sei jedoch weniger offensichtlich, dass die im abschließenden BEPS-Aktionsbericht 1 aufgeworfenen umfassenderen Herausforderungen, angegangen worden seien.

Unterschiedliche Ausgangspositionen in den Ländern

Die IF-Mitglieder sind sich zwar einig, dass

  • der grenzüberschreitende Maßstab ohne Masse,
  • die starke Abhängigkeit von immateriellen Vermögenswerten und
  • die Wichtigkeit von Daten, die Beteiligung der Nutzer und ihre Synergien mit dem geistigen Eigentum

allesamt herausragende Merkmale digitaler Geschäftsmodelle sind. Es besteht jedoch kein Konsens über ihre Relevanz und Bedeutung für den Ort der Wertschöpfung. Es gibt einige Länder, die nicht glauben, dass Veränderungen notwendig sind, andere, die grundlegende Änderungen am internationalen Steuersystem für erforderlich halten, um die Globalisierung im Allgemeinen widerzuspiegeln, und wiederum andere, die glauben, dass Veränderungen innerhalb des bestehenden internationalen Rahmens notwendig sind, um lediglich die Auswirkungen der Digitalisierung auf Geschäftsmodelle und Wertschöpfung widerzuspiegeln.

Zweijähriges Projekt soll Ländergruppen einen

Die OECD wird daher ein zweijähriges Projekt leiten, um zu versuchen, diese Ländergruppen zu einem Konsens zusammenzubringen. Sie spricht sich dezidiert gegen einseitige Maßnahmen (z.B. Umsatzsteuern) aus. Das auf zwei Jahre angelegte Projekt wird einen Zwischenbericht im Jahr 2019 enthalten und besteht aus einer Überprüfung der beiden Hauptaspekte des bestehenden Steuerrahmens: der Wertschöpfung/Gewinnzuweisung und der Anknüpfungsregeln im Hinblick auf die Auswirkungen der Digitalisierung der Wirtschaft. Der Bericht geht detailliert auf die Merkmale digitaler Geschäftsmodelle ein, die in einigen Ländern Anlass zur Besorgnis geben. Dabei geht es vor allem um mehrseitige Geschäftsmodelle, Daten und den Wertbeitrag der Nutzer.


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