Nordrhein-Westfalen schlägt mit einer Bundesratsinitiative vor, die Strafen für bandenmäßig organisierte Steuerhinterziehung zu erhöhen und die Aufklärung solcher Straftaten zu verbessern. Am 27.11.2020 stimmte der Bundesrat dafür, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Der besondere Unrechtsgehalt der bandenmäßigen Steuerhinterziehung sei nach derzeitigem Recht nicht ausreichend abgebildet. Eine erhöhte Strafe drohe bisher nur, wenn es um Umsatz- oder Verbrauchssteuern geht – zum Beispiel bei organisiertem Zigarettenschmuggel oder Umsatzsteuerkarussellen.
Cum-Ex-Geschäfte im Blick
Aber auch Cum-Ex-Geschäfte und verwandte steuerrechtliche Fallgestaltungen müssten ausreichend geahndet werden: auch sie würden durch professionelle Täter systematisch geplant und in konspirativer, teils internationaler Zusammenarbeit durchgeführt – durch verschachtelte Gesellschaftsstrukturen, Verlegung von Organisationseinheiten ins Ausland, Einschaltung von Treuhändern und weitere Serviceprovider.
Die hochprofessionelle und konspirative Zusammenarbeit der Tätergruppen erschwere die Aufklärung der Taten. Sie führe nicht nur zu massiven Steuerausfällen, sondern auch zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten steuerehrlicher Unternehmen.
Steuerhinterziehung: Regelbeispiel ausweiten
Der Bundesrat schlägt daher vor, im Regelbeispiel des § 370 Abgabenordnung die Einschränkung auf Umsatz- oder Verbrauchssteuern zu streichen und durch den allgemeinen Begriff Steuern zu ersetzen. Über den Verweis auf den Straftatenkatalog des § 100a Strafprozessordnung wären dann auch erweiterte Ermittlungsmethoden möglich – zum Beispiel Telefonüberwachung.
Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst und anschließend beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
(Bundesrat vom 27.11.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)