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17.12.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Neuer Freibetrag: Entlastung für Betriebsrentner

Beitrag mit Bild

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com

Ab 2020 werden alle Betriebsrentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Sie müssen dann nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zahlen, der über dem künftigen Freibetrag von 159 Euro liegt. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag nun beschlossen.

Rund vier Millionen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner werden von der Einführung eines Freibetrags profitieren. Sie zahlen dann nur noch für die Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, die den dynamischen Freibetrag von zunächst 159 Euro im Monat übersteigen.

Alle Betriebsrentner profitieren

Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Betriebsrenten zahlen damit ab kommendem Jahr gar keine Beiträge mehr, für andere halbiert sich der Beitragssatz. Auch wer eine höhere Betriebsrente bezieht, wird spürbar entlastet: Er spart rund 300 Euro jährlich. Ganz konkret heißt das: Wer im kommenden Jahr 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur noch auf 10 Euro Kassenbeiträge.

Der Freibetrag gilt gleichermaßen für monatliche Zahlungen wie für einmalige Kapitalauszahlungen. In der sozialen Pflegeversicherung bleibt die bisherige Rechtslage bestehen.

Bisherige Rechtslage

Seit 2004 gilt für gesetzliche krankenversicherte Betriebsrentner eine Beitragsfreigrenze für Versorgungsbezüge. Überschreiten die Einnahmen aus der Betriebsrente diese Freigrenze, sind nach derzeitigem Recht auf die gesamten Bezüge volle Beiträge zahlen. Dies verringert die Attraktivität von Betriebsrenten und hemmt den weiteren Ausbau der betrieblichen Altersversorgung.

(Bundesregierung, PM vom 12.12.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Erich Schmidt)“


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