21.01.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Studie zum digitalen Nachlass

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Nur wenige Menschen wissen, dass und wie sie über ihren digitalen Nachlass verfügen können. Ziel der vorliegenden Studie ist es, das Thema des digitalen Nachlasses aufzuarbeiten. Im Fokus stehen erbrechtliche, datenschutzrechtliche, verbraucherschutzrechtliche und technische Fragestellungen. Sie gibt zudem Empfehlungen für den Umgang mit dem digitalen Nachlass.

Als „Digitaler Nachlass“ werden die unterschiedlichen Rechtspositionen der oder des Verstorbenen im Internet bezeichnet. „Den meisten Menschen fällt es schwer, sich mit der Frage zu befassen, was nach ihrem Tod mit ihrem Nachlass geschehen soll. Noch weniger Menschen machen sich Gedanken darüber, dass zum Vermögen auch der digitale Nachlass gehört. Und wie damit nach ihrem Tod umgegangen werden soll“, erklärte Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht zu der Studie zum Thema „Digitaler Nachlass“.

Orientierung und Hilfestellung zum digitalen Nachlass

Die Studie wurde vom Fraunhofer Institut SIT und den Universitäten Regensburg und Bremen erstellt und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert. Die Studie klärt zunächst, was überhaupt zum digitalen Erbe zählt. Anschließend werden die sich in diesem Zusammenhang ergebenden Fragen des Verbraucherrechts, des Erbrechts, des Datenschutzrechts und des Urheberrechts allgemeinverständlich aufbereitet. Geprüft wurde außerdem, wo Anbieter digitaler Dienstleistungen derzeit Verbraucher und deren Erben benachteiligen.

Konkrete Empfehlungen für Online-Dienste

Die Studie enthält konkrete Empfehlungen für Online-Dienste zu den Einstellungsmöglichkeiten und für Verbraucherinnen und Verbraucher, wie sie Vorsorge treffen können, damit nach ihrem Tod ihr digitales Erbe ohne Komplikationen in die richtigen Hände kommt. Die Studie steht hier zum Download bereit.  

(BMJV vom 15.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


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