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12.10.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Rechtsunsicherheit für internationalen Datenaustausch

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©vege/fotolia.com

Der Europäische Gerichtshof prüft demnächst Standardvertragsklauseln, die die Grundlage für den internationalen Datenaustausch sind. Die große Mehrheit der deutschen Unternehmen nutzt Standardvertragsklauseln und muss nun um deren Rechtssicherheit bangen.

Der Austausch von Daten zwischen Unternehmen ist weit verbreitet. So lassen 4 von 10 Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern (44 %) personenbezogene Daten von externen Dienstleistern verarbeiten. Unter den großen Unternehmen ab 500 Beschäftigten sind es sogar zwei Drittel (67 %), die solche Dienste etwa im Rahmen von Cloud-Lösungen nutzen. Und fast jedes dritte Unternehmen (31 %) verarbeitet selbst Daten im Auftrag anderer, unter den Großen sind es sogar 6 von 10 (59 %). Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Gefahr für das Privacy Shield?

Doch alle Unternehmen, die Daten mit Unternehmen oder Standorten außerhalb der EU austauschen, müssen wieder bangen: Der irische Gerichtshof hat gerade entschieden, eine Klage gegen die Rechtmäßigkeit sogenannter Standardvertragsklauseln, die Grundlage für den internationalen Datenaustausch sind, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzuleiten. Das Urteil der EU-Richter könnte sich auch negativ auf das Privacy Shield auswirken. Es hat die rechtlichen Grundlagen für den Datenaustausch mit den USA geschaffen, nachdem das bislang gültige Safe-Harbor-Abkommen von den Gerichten kassiert worden war. Der irische Gerichtshof äußert nun generelle Zweifel daran, dass das Grundrecht auf gerichtlichen Rechtsschutz für europäische Bürger in den USA gewahrt ist.

Furcht vor negativen Auswirkungen auf das internationale Geschäft

Ein Aus für Standardvertragsklauseln oder das Privacy Shield würde die deutsche Wirtschaft hart treffen. Jedes zehnte Unternehmen (10 %) übermittelt der Studie zufolge selbst personenbezogene Daten in die USA, unter den großen Unternehmen ab 500 Mitarbeitern ist es sogar mehr als jedes zweite (54 %). Darüber hinaus lassen 6 % der Unternehmen, die externe Dienstleister beauftragt haben, personenbezogene Daten in den USA verarbeiten. Unter den großen Unternehmen ist es sogar rund jedes Dritte (32 %). Mit 8 von 10 Unternehmen (79 %) setzt die große Mehrheit aller Unternehmen, die Daten direkt oder über einen Dienstleister mit den USA austauschen, auf Standardvertragsklauseln als Rechtsgrundlage, 13 nutzen den Privacy Shield.

Auswirkungen auf DSGVO

Dazu kommt: Die nun auf den Prüfstand gestellten Standardvertragsklauseln spielen eine bedeutende Rolle in der mühsam erarbeiteten europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Diese regelt ab 25.05.2018 noch detaillierter als die bislang geltende Datenschutz-Richtlinie, unter welchen Umständen personenbezogene Daten aus der EU in Drittstaaten übermittelt werden dürfen. Dies ist dann ohne weiteres möglich, wenn die EU-Kommission festgestellt hat, dass das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau bietet. Besteht kein solcher Beschluss für ein bestimmtes Drittland, so dürfen personenbezogene Daten nur dorthin übermittelt werden, wenn der Datenverarbeiter geeignete Garantien vorgesehen hat. Als geeignete Garantien nennt die DS-GVO ausdrücklich und prominent Standardvertragsklauseln. Die durch den irischen Gerichtshof angestoßene EuGH-Entscheidung dürfte noch sehr viel bedeutender sein als das Urteil über Safe Harbor. Die Gültigkeit von Standardvertragsklauseln betrifft fast alle Unternehmen, die international agieren.

(Bitkom ,PM vom 09.10.2017 / Viola C. Didier)


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