• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Betriebsaufspaltung

06.05.2016

Meldung, Steuerrecht

Neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Betriebsaufspaltung

Beitrag mit Bild

Auch und gerade die neueren Entwicklungen zeigen, dass die Betriebsaufspaltung ihren Status als „Dauerbrenner“ in absehbarer Zeit nicht verlieren wird.

Kontinuierlich ist das Thema Betriebsaufspaltung Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen und wissenschaftlicher Untersuchungen – mit immer neuen Problemfeldern und unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Eine Betriebsaufspaltung ist ein steuerliches Konstrukt, bei dem ein Unternehmen in zwei oder mehrere rechtlich selbstständige Einheiten aufgespaltet wird. Da es keine gesetzliche Definition der Betriebsaufspaltung gibt, basieren zahlreiche Fallgestaltungen auf der Rechtsprechung des BFH. Diverse Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. im Hinblick auf die Implementierung von Organschaftsstrukturen zur Vermeidung von gewerbesteuerlichen Doppelbelastungen oder die Verhinderung einer ungewollten Realisierung von stillen Reserven bei ungewollter Beendigung der Betriebsaufspaltung werfen regelmäßig Fragen auf.

Der Fachbeitrag „Betriebsaufspaltung – Aktuelle Entwicklungen und Praxisfragen“ von Prof. Dr. Lars Micker, BScEc, LL.M. und Dipl.-Fw. (FH) Rabea Schwarz gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit und deren praktische Konsequenzen. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB Nr. 18 vom 06.05.2016, Seite 1041 ff. oder online unter Dokumentennummer DB1201503


Weitere Meldungen


Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


28.04.2026

EFRAG legt Arbeitsprogramm 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

EFRAG stellt die Weichen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026. Im Fokus stehen weniger neue Pflichten, sondern vor allem Vereinfachungen.

weiterlesen
EFRAG legt Arbeitsprogramm 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

Meldung

©Pixelot/fotolia.com


28.04.2026

Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber

Bei fristlosen Kündigungen darf die Zweiwochenfrist nicht wegen eines Integrationsamt-Verfahrens versäumt werden, entschied das LAG Stuttgart.

weiterlesen
Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


27.04.2026

Kein Kurzarbeitergeld bei dauerhaftem Strukturwandel

Dauerhafte Branchenprobleme begründen keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, sondern verlangen betriebliche Anpassungen.

weiterlesen
Kein Kurzarbeitergeld bei dauerhaftem Strukturwandel
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht