14.12.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Datenbank für notarielle Urkunden

Beitrag mit Bild

Urkunden werden künftig digitalisiert und elektronisch aufbewahrt.

Die Bundesregierung will etwas dagegen unternehmen, dass die Räumlichkeiten zur Aufbewahrung notarieller Unterlagen aus den Nähten platzen. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf „zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer“ beim Bundestag eingereicht.

Nach geltendem Recht müssen notarielle Urkunden und andere Notariatsunterlagen zwischen fünf und 100 Jahren, in bestimmten Fällen sogar unbefristet aufbewahrt werden. Jährlich kommen nach Angaben der damit befassten Stellen rund sieben Millionen Urkunden hinzu. Wie die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt, stoßen damit sowohl die Notariate als auch die in vielen Fällen für die Aufbewahrung zuständigen Amtsgerichte an die Grenzen ihrer räumlichen Möglichkeiten.

Umstellung auf elektronische Speicherung

Die Bundesregierung will das Problem durch die langfristige Umstellung auf eine elektronische Speicherung solcher Dokumente lösen. Die Datenbank dafür soll von der Bundesnotarkammer eingerichtet und geführt werden. Sie soll die langfristige elektronische Verwahrung von Notariatsunterlagen gewährleisten. Das vorgelegte umfangreiche Gesetzeswerk soll die damit verbundenen Einzelheiten regeln. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Vielzahl von Änderungen und Ergänzungen vorgeschlagen, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung überwiegend wohlwollend begegnet.

(Dt. Bundestag, hib vom 13.12.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank