• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachunternehmerhaftung kommt: Bundesrat billigt „Paketboten-Schutz-Gesetz“

11.11.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Nachunternehmerhaftung kommt: Bundesrat billigt „Paketboten-Schutz-Gesetz“

Beitrag mit Bild

©Cybrain/fotolia.com

Der Bundesrat hat am 08.11.2019 den Weg für das Paketboten-Schutz-Gesetz freigemacht. Damit können die Neuregelungen wie geplant noch vor dem Weihnachtsgeschäft in Kraft treten. Wichtigste Neuerung ist die Einführung der Nachunternehmerhaftung.

Das Gesetz führt in der Versandbranche die so genannte Nachunternehmerhaftung ein: Sie verpflichtet Versandunternehmen, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Damit stellt sie sicher, dass Sozialversicherungsbeiträge auch bei Nachunternehmerketten abgeführt werden. In der Bau- und Fleischbranche gilt diese Haftungsregel bereits und hat sich laut Gesetzesbeschluss auch bewährt.

Ausnahme: Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unternehmen können die Haftung umgehen. Dafür müssen sie mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen, dass ihre Subunternehmen vorab besonders geprüft sind. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen eine solche Bescheinigung dann aus, wenn Subunternehmen die Sozialbeiträge bisher ordnungsgemäß abgeführt haben.

Forderung der Länder nach Nachunternehmerhaftung aufgegriffen

Der Gesetzesbeschluss geht auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zurück, die damit eine Forderung der Länder aufgegriffen hat: Sie haben sich bereits im April diesen Jahres dafür ausgesprochen, die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche einzuführen (siehe BR-Drs. 92/19).

Bundestag schafft Ausnahme für Speditionsunternehmen bei Nachunternehmerhaftung

Der Bundestag hat den Regierungsentwurf teilweise geändert, um Speditionsunternehmen von der Nachunternehmerhaftung auszunehmen. Bei ihnen sei die finanzielle Leistungsfähigkeit aufgrund anderer Bestimmungen gewährleistet, heißt es zur Begründung. Ausdrücklich in den Anwendungsbereich der Haftung aufgenommen hat er jedoch die stationäre Bearbeitung von Paketen. Gemeint ist damit das Sortieren von Paketen für den weiteren Versand in Verteilzentren. Diese erfolge regelmäßig durch Beschäftigte von Subunternehmen, deren soziale Absicherung verbessert werden müsse.

Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

(Bundesrat vom 08.11.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


28.03.2024

Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß

Der BFH sieht in der Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten an die deutschen Steuerbehörden keine verfassungsrechtliche Verletzung.

weiterlesen
Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß

Meldung

©jirsak/123rf.com


28.03.2024

Greenwashing: Neue EU-Verbraucherschutz-Regeln in Kraft

Die neuen Regeln richten sich gegen Praktiken wie irreführende „Grünfärberei“ oder falsche Aussagen über Produkte, deren Haltbarkeit nicht den Erwartungen entspricht.

weiterlesen
Greenwashing: Neue EU-Verbraucherschutz-Regeln in Kraft

Interview

Nils Stünkel / Prof. Dr. Alexander Schinner


27.03.2024

Achtung, Cyberangriff an Ostern: „Feiertage sind sehr beliebt bei Hackern“

„Die Anzahl an Cyberattacken auf Unternehmen nimmt an Feiertagen um 30 % zu“, warnen Prof. Dr. Alexander Schinner und Nils Stünkel.

weiterlesen
Achtung, Cyberangriff an Ostern: „Feiertage sind sehr beliebt bei Hackern“

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank