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30.09.2026

Betriebswirtschaft, Meldung

Nachhaltigkeitsprüfungen: IESBA schafft neue Ethikstandards

Mit dem IESBA Code 2026 werden die internationalen Ethik- und Unabhängigkeitsstandards erneut umfassend aktualisiert. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Nutzung externer Sachverständiger sowie neue Anforderungen rund um Nachhaltigkeitsberichterstattung und Nachhaltigkeitsprüfungen. Darüber informiert die WPK.

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©adiruch/fotolia.com

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat am 24.09.2026 das Handbook of International Code of Ethics for Professional Accountants (Including International Independence Standards) veröffentlicht (im Folgenden „Code“). Diese Ausgabe ersetzt das Handbuch 2025 und stellt eine aktualisierte und konsolidierte Fassung des Code bereit. Seit der Vorjahresausgabe umfasst das Werk zwei Bände.

Erster Band

Volume 1 enthält insbesondere folgende Änderungen beziehungsweise Inhalte:

  • Änderungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Arbeit eines externen Sachverständigen (Using the work of an external expert): In Teil 2 des Code, einschließlich der neuen Section 290, die ab dem 15.12.2026 anzuwenden sind. In Teil 3 des Code, einschließlich der neuen Section 390. Diese Änderungen gelten für ‚audit engagements, review engagements, and other assurance engagements‘ außerhalb des Anwendungsbereichs von Teil 5 des Code für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2026 beginnen, beziehungsweise für Stichtage am oder nach dem 15.12.2026; für sonstige berufliche Dienstleistungen gilt ebenfalls der 15.12.2026.
  • Änderungen der Teile 1 bis 3 des Code im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die ab dem 15.12.2026 anzuwenden sind.
  • Folgeänderungen und redaktionelle Anpassungen in den Teilen 1 bis 4B des Code aufgrund der Änderungen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsprüfungen sowie Änderungen des Glossars. Diese sind für Zeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 15.12.2026 beginnen, beziehungsweise für Stichtage am oder nach dem 15.12.2026.

Zweiter Band

Volume 2 enthält die International Ethics Standards for Sustainability Assurance (Including International Independence Standards) und weitere Änderungen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsprüfungen, einschließlich der Vorschriften zur Nutzung der Arbeit eines externen Sachverständigen (Teil 5 des Code). Diese Regelungen treten am 15.12.2026 in Kraft. Ausgenommen sind bestimmte Unabhängigkeitsbestimmungen im Zusammenhang mit der Wertschöpfungskette (Value Chain), die am 01.07.2028 in Kraft treten.


WPK vom 29.09.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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