• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachhaltige Finanzen: Strategie zur Vertiefung der Kapitalmarktunion

09.03.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Nachhaltige Finanzen: Strategie zur Vertiefung der Kapitalmarktunion

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Die EU-Kommission hat ihre Strategie für ein Finanzsystem vorgestellt, das die EU-Agenda für den Klimaschutz und eine nachhaltige Entwicklung unterstützt und Chancen für technologiegestützte Innovationen bei Finanzdienstleistungen (FinTechs) eröffnet.

Angesichts der unabsehbaren Folgen des Klimawandels und der Ressourcenknappheit, mit denen unser Planet zunehmend konfrontiert ist, ist es dringend erforderlich, Anpassungen im Sinne einer größeren Nachhaltigkeit vorzunehmen. Damit die EU ihre in Paris vereinbarten Klimaziele auch erreicht, werden etwa 180 Mrd. EUR zusätzlicher Investitionen benötigt. Daher legt die Kommission einen Fahrplan vor, der sich auf die Empfehlungen der hochrangigen Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen stützt und mit dem die Rolle des Finanzsektors bei der Verwirklichung einer gut funktionierenden Wirtschaft, in der aber auch umwelt- und sozialpolitische Ziele umgesetzt werden, gestärkt werden soll. Der Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen ist Teil der Bemühungen der Kapitalmarktunion, Finanzfragen und die spezifischen Erfordernisse der europäischen Wirtschaft miteinander zu verknüpfen.

Kernpunkte des Aktionsplans:

  • die Festlegung einer gemeinsamen Sprache für das nachhaltige Finanzwesen, d. h. ein einheitliches EU-Klassifikationssystem (oder Taxonomie).
  • die Schaffung eines EU-Kennzeichens für „grüne“ Finanzprodukte auf der Grundlage dieses EU-Klassifikationssystems: So können Investoren leicht erkennen, welche Investitionen den Kriterien der Umweltfreundlichkeit oder Emissionsarmut genügen.
  • die Klärung der Pflicht von Vermögensverwaltern und institutionellen Anlegern, das Kriterium der Nachhaltigkeit bei den Investitionsabläufen zu berücksichtigen und die Offenlegungsvorschriften zu stärken.
  • die Auflage für Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen, ihre Kunden entsprechend ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu beraten.
  • die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Aufsichtsvorschriften: Banken und Versicherungsunternehmen sind eine wichtige Fremdfinanzierungsquelle für die europäische Wirtschaft. Die Kommission wird, sofern dies aus der Risikoperspektive gerechtfertigt ist, die Machbarkeit einer erneuten Feinabstimmung der Kapitalanforderungen von Banken für nachhaltige Investitionen (den so genannten „green supporting factor“) prüfen und dabei darauf achten, dass die Finanzstabilität gewahrt bleibt.
  • eine größere Transparenz der Unternehmensbilanzen: Die Kommission schlägt vor, die Leitlinien für nichtfinanzielle Informationen stärker an die Empfehlungen der Task Force „Klimabezogene Finanzinformationen“ (TCFD) des Finanzstabilitätsrats anzugleichen.

Der heute vorgestellte Aktionsplan soll es dem Finanzsektor ermöglichen, die raschen Fortschritte bei neuen Technologien wie Blockchain, künstliche Intelligenz und Cloud-Diensten für sich zu nutzen. Gleichzeitig sollen die Märkte sicherer und für neue Marktteilnehmer leichter zugänglich werden. Davon werden sowohl Verbraucher und Anleger als auch Banken und neue Marktteilnehmer profitieren. Darüber hinaus schlägt die Kommission ein europaweites Label für Crowdfunding-Plattformen vor, damit die Lizenz eines Landes genügt, um die Plattform in der gesamten EU zu betreiben.

(EU-Kommission, PM vom 08.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


25.04.2024

EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Die neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche enthalten verschärfte Überwachungsbestimmungen sowie eine EU-weite Obergrenze von 10.000 € für Barzahlungen.

weiterlesen
EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Meldung

©Butch/fotolia.com


24.04.2024

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Im Steuerrecht wird bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren als im Sozialversicherungsrecht und so kann eine verspätete Pauschalversteuerung zum Problem werden.

weiterlesen
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank