• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Multilateraler Investitionsgerichtshof: Grünes Licht für EU-Kommission

23.03.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Multilateraler Investitionsgerichtshof: Grünes Licht für EU-Kommission

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Die Mitgliedstaaten haben der EU-Kommission das Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten erteilt. Zum ersten Mal veröffentlichte der Rat das Verhandlungsmandat für die Kommission.

Die Kommission hat die Initiative zur Einrichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs erstmals im Mai 2015 vorgeschlagen. Damit würde eine Abkehr von der derzeitigen Ad-hoc-Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor-State Dispute Settlement – ISDS) vollzogen, die gegenwärtig in rund 3200 geltenden Investitionsabkommen – von denen 1400 von EU-Mitgliedstaaten geschlossen wurden – verankert ist. Der künftige Investitionsgerichtshof könnte von allen interessierten Ländern in Anspruch genommen werden und würde in Streitigkeiten im Zusammenhang mit künftigen und bestehenden Investitionsabkommen entscheiden.

(EU-Kommission, PM vom 21.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank