27.04.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Modernisierung der Betriebsratsarbeit

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Die Bundesregierung will die Arbeit von Betriebsräten modernisieren und erleichtern. Das ist das Ziel des von ihr vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz).

Betriebsräte vertreten die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie ermöglichen den Beschäftigten eine demokratische Teilhabe. „Die in erster Linie im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelte betriebliche Mitbestimmung sieht sich jedoch auch Herausforderungen ausgesetzt“, heißt es in dem Entwurf. Dazu gehörten zum einen die geringe Anzahl an Betriebsratsgremien vor allem in kleineren Betrieben. Zum anderen auch die zunehmende Digitalisierung und Fragen der innerbetrieblichen Qualifizierung in Zeiten der Fachkräftesicherung.

Vereinfachung und mehr Schutz

Der Entwurf sieht vor, Betriebsratswahlen zu vereinfachen. Der Anwendungsbereich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) des verpflichtenden vereinfachten Wahlverfahrens und des vereinfachten Wahlverfahrens nach Vereinbarung wird für die Wahl des Betriebsrats ausgeweitet.

Um den Schutz von Arbeitnehmern bei der Gründung eines Betriebsrats zu erhöhen, erfolgt eine deutliche Verbesserung des Kündigungsschutzes. Zur Verbesserung der Teilhabe von Auszubildenden ist die Streichung der Altersgrenze für Auszubildende bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung vorgesehen.

Betriebsratsarbeit 4.0

Auch im Hinblick auf die Einbindung des Betriebsrats beim Einsatz von KI (Künstliche Intelligenz) sind Neuerungen vorgesehen. Geplant ist, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen beim Einsatz von KI für den Betriebsrat als erforderlich gilt. Auch kommt die Klarstellung, dass die Rechte des Betriebsrats bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen auch dann gelten, wenn der Einsatz von KI im Betrieb vorgesehen ist.

Betriebsräte erhalten die Möglichkeit, unter ausschließlich selbst gesetzten Rahmenbedingungen und unter Wahrung des Vorrangs der Präsenzsitzung, Sitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz durchzuführen. Dies leistet zugleich einen wesentlichen Beitrag zur Digitalisierung der Betriebsratsarbeit. Künftig können Betriebsvereinbarungen unter Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur abgeschlossen werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Betriebsräten Rechte bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit einzuräumen.

(Dt. Bundestag vom 23.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

nito500/123rf.com


26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank