• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mindestlohn: Erleichterungen bei der Aufzeichnungspflicht

03.07.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohn: Erleichterungen bei der Aufzeichnungspflicht

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Nach einer Ankündigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sollen die Regelungen zu den Aufzeichnungspflichten in Kürze im Wege einer Rechtsverordnung gelockert werden.

Künftig soll die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten nur für Arbeitnehmer gelten, deren regelmäßiges monatliches Entgelt unter 2.000 Euro liegt und deren Lohn die letzten zwölf Monate auch nachweislich bezahlt wurde. Mitarbeitende Familienangehörige sollen von den Aufzeichnungspflichten vollständig ausgenommen werden. Klargestellt werden soll auch, dass die Haftung des Auftraggebers nur auf Fälle begrenzt ist, in denen ein Unternehmer eigene vertragliche Pflichten an andere Unternehmen weiterreicht.

Mehr Bürokratieabbau erwünscht

DStV-Präsident StB/WP Harald Elster begrüßt die angekündigten Anpassungen als Schritt in die richtige Richtung. Ein noch größerer Beitrag für den Bürokratieabbau – so Elster – könne allerdings geleistet werden, wenn die Aufzeichnungspflichten auch für Minijobber komplett entfallen, vorausgesetzt, sie weisen einen schriftlichen Arbeitsvertrag vor, aus dem sich der Stundenlohn und die Arbeitszeit bereits eindeutig ergeben. Mit den angekündigten Änderungen kommt das BMAS Kernforderungen zahlreicher Wirtschaftsverbände sowie dem Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) nach, der eine Klarstellung zur Auftraggeberhaftung sowie eine praxisgerechtere Ausgestaltung der Pflichten zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten nach § 17 MiLoG angemahnt und eine deutliche Absenkung der in der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV) festgelegten Entgeltgrenze von derzeit 2.958 Euro gefordert hatte.

Saisonarbeiter ausgenommen

Für Saisonarbeiter und Minijobber wird die Aufzeichnungspflicht damit unverändert bestehen bleiben. Grund hierfür sind deutliche Hinweise auf Versuche, den Mindestlohn durch falsche Aufzeichnungen zu umgehen.

(DStV / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jannis Lührs


23.04.2024

Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Im Rahmen von Reorganisationen und Transaktionen kommt regelmäßig im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften die Vorschrift des § 21 UmwStG zur Anwendung.

weiterlesen
Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


23.04.2024

Berichtigung zum Set 1 der ESRS

Die am 18.04.2024 veröffentlichte Berichtigung nimmt einzelne Anpassungen an den ESRS vor, die im Wesentlichen redaktionelle Änderungen und Korrekturen betreffen.

weiterlesen
Berichtigung zum Set 1 der ESRS

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


23.04.2024

In Deutschland wird so viel gearbeitet wie noch nie

Die abhängig Beschäftigten haben im vergangenen Jahr insgesamt rund 55 Milliarden Stunden gearbeitet – 1991 waren es noch 52 Milliarden, zeigt die DIW-Studie.

weiterlesen
In Deutschland wird so viel gearbeitet wie noch nie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank