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12.12.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

MiFID II: Wertpapiergeschäft vereinzelt aufgegeben

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©psdesign1/fotolia.com

Einige Finanzinstitute haben ihr Wertpapiergeschäft aufgrund der erhöhten regulatorischen Anforderungen durch die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II eingeschränkt bzw. das Angebot eingestellt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP mit.

Das Bundesministerium der Finanzen hat der Europäischen Kommission zwei Positionspapiere zur EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II), zur Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) und zur EU-Finanzmarktverordnung (MiFIR) zugleitet. Die Positionspapiere sind das Ergebnis einer Konsultation mit verschiedenen Marktteilnehmern, Anlegern und Verbänden hinsichtlich ihrer Erfahrungen mit den seit Anfang 2018 geltenden EU-Vorgaben.

Belastungen durch MiFID II, MiFIR bzw. PRIIPS

Die FDP wollte nun wissen, ob Banken oder andere Finanzdienstleister aufgrund der höheren bürokratischen Belastungen durch MiFID II, MiFIR bzw. PRIIPS ihr Geschäft (in Teilen) einstellen mussten. In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass es nach Angaben der BaFin vereinzelt Institute gibt, die das Wertpapierdienstleistungsgeschäft aufgrund der erhöhten regulatorischen Anforderungen durch MiFID II einschränken bzw. nicht mehr anbieten.

Wertpapiergeschäft war nur Nebensache

Bei diesen Wertpapierdienstleistungsunternehmen handele es sich aber um Institute, die das Wertpapiergeschäft bisher nur in geringem Umfang angeboten hätten, heißt es in der Antwort weiter.

(Dt. Bundestag vom 11.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


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