18.11.2019

Meldung, Steuerrecht

Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen

Beitrag mit Bild

©skywalk154/fotolia.com

Die Gründung eines neuen Unternehmens ist eine schwierige Aufgabe. Der Rat der EU hat eine vorläufige Einigung zur weiteren Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Vorschriften für Kleinunternehmen erzielt. Eine Mehrwertsteuerbefreiung hilft, Hindernisse für Unternehmern und Start-ups abzubauen.

Zweck der neuen Vorschriften ist es, den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten für Kleinunternehmen zu verringern. Sie tragen dazu bei, ein steuerliches Umfeld zu schaffen, das Kleinunternehmen dabei hilft, zu wachsen und effizienter grenzüberschreitenden Handel zu betreiben.

Vereinfachung durch Mehrwertsteuerbefreiung

Durch diese Reform wird eine dringend erforderliche Vereinfachung des derzeitigen Mehrwertsteuersystems für Kleinunternehmen und eine in der gesamten EU geltende Mehrwertsteuerbefreiung eingeführt, wodurch gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.

Verringerung der Mehrwertsteuer-Befolgungskosten

Durch die aktualisierten Vorschriften wird auch die Gestaltung der Befreiung verbessert, was zur Verringerung der Mehrwertsteuer-Befolgungskosten beiträgt. Durch sie bietet sich auch die Gelegenheit, die freiwillige Befolgung der Steuervorschriften zu unterstützen. Einnahmenverluste aufgrund von Nichtbefolgung und Mehrwertsteuerbetrug werden verringert.

Der Text sieht vor, dass Kleinunternehmen für vereinfachte Mehrwertsteuer-Befolgungsvorschriften infrage kommen, falls ihr Jahresumsatz einen Schwellenwert nicht übersteigt. Der Wert wird von einem betroffenen Mitgliedstaat festgesetzt und darf höchstens 85.000 € betragen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Kleinunternehmen aus anderen Mitgliedstaaten, die diesen Schwellenwert nicht überschreiten, ebenfalls in den Genuss der vereinfachten Regelung kommen können, falls ihr gesamter Jahresumsatz in der ganzen EU 100.000 € nicht überschreitet.

Konkret bestehen die vereinbarten Vorschriften aus zwei Hauptelementen:

  • Änderungen an der Mehrwertsteuerrichtlinie zwecks Überarbeitung und Vereinfachung der Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen, sodass diese die Mehrwertsteuerbefreiung in der gesamten EU in Anspruch nehmen können.
  • Änderungen an der Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Mehrwertsteuer, um die verwaltungstechnische Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden im Hinblick auf die Anwendung der aktualisierten MwSt-Vorschriften für Kleinunternehmen zu verbessern.

Nächste Schritte

Diese Vorschriften sollten vom Rat ohne weitere Aussprache förmlich angenommen werden, möglicherweise bis Ende des Jahres, sobald eine rechtliche und sprachliche Überarbeitung des Texts erfolgt ist.

(Rat der EU, PM vom 08.11.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Umsatzsteuerrecht (Dr. Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


17.04.2024

EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz gefährdet den Wirtschaftsstandort

Die neue ZEW-Studie zeigt, dass durch die Offenlegungspflicht für Unternehmen in der EU eine Ungleichbehandlung zu multinationalen Konzernen stattfindet.

weiterlesen
EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz gefährdet den Wirtschaftsstandort

Meldung

dmitrydemidovich/123rf.com


17.04.2024

Reformen für einen nachhaltigeren EU-Gasmarkt

Die neue Verordnung wird den derzeitigen Energiemarkt in einen Markt umwandeln, der hauptsächlich auf zwei Quellen basiert – grüner Strom und grüne Gase.

weiterlesen
Reformen für einen nachhaltigeren EU-Gasmarkt

Meldung

©RioPatuca Images/fotolia.com


16.04.2024

Zum Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, an der stufenweisen Wiedereingliederung mitzuwirken. Dem steht eine fehlende Fahrtüchtigkeit des Arbeitnehmers nicht entgegen.

weiterlesen
Zum Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank