Baden-Württemberg, Bayern und Hessen beabsichtigen, die Kreditversorgung für „Häuslebauer“ zu verbessern. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf möchten die Länder die Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen rechtsicherer gestalten und damit einer Kreditklemme entgegenwirken.
Mit ihrem Gesetzentwurf wenden sich die Bundesländer gegen die Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Kreditwesengesetz. Sie ist im März 2016 in Kraft getreten. Nach Ansicht der Länder ist die EU-Richtlinie durch das deutsche Umsetzungsgesetz unnötig verschärft worden.
Rechtssicherheit bei Kreditvergabe
Vorgesehen ist insbesondere, die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung klarer zu definieren. Außerdem soll in Fällen der Anschlussfinanzierung oder Umschuldung die derzeit bestehende Möglichkeit einer erneuten Kreditwürdigkeitsprüfung abgeschafft werden. So ließe sich verhindern, dass Menschen ihre ursprüngliche Finanzierung aufgrund verschärfter Bedingungen und damit auch ihre Häuser verlören.
Erleichterungen bei altersgerechtem Umbau von Wohnraum
Eine Ausnahmeregelung soll zudem ermöglichen, dass der altersgerechte Umbau und die energetische Sanierung von Wohnraum einer fristgerechten Kredittilgung nicht im Wege stehen. Darüber hinaus nimmt der Gesetzentwurf sogenannte Immobilienverzehrkredite, also Kreditverträge, die der Alterssicherung dienen, von den Anforderungen der Immobiliar-Verbraucherdarlehen aus. Sie könnten dann auch herangezogen werden, um die Kosten einer altersgerechten Renovierung zu finanzieren. Auf diese Weise ließe sich der Verkauf der Immobilie und der Umzug in ein Heim vermeiden.
(Bundesrat vom 14.10.2016 / Viola C. Didier)