• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Marktmissbrauch: Zur Verschärfung des Sanktionsregimes

20.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Marktmissbrauch: Zur Verschärfung des Sanktionsregimes

Beitrag mit Bild

Das kürzlich beschlossene Finanzmarktnovellierungsgesetz dient der Umsetzung verschiedener europäischer Rechtsakte, namentlich der Zweiten Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) und der Marktmissbrauchsverordnung (MAR).

Das kürzlich beschlossene Finanzmarktnovellierungsgesetz ordnet das Marktmissbrauchsrecht in einzelnen Details neu und führt zu einer beträchtlichen Verschärfung des Sanktionsregimes. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind daher angehalten, die neuen Vorgaben zu analysieren und ihre Geschäftsprozesse anzupassen.

In Kürze tritt ein neues Marktmissbrauchsrecht in Kraft. Bundestag und Bundesrat haben jüngst den Regierungsentwurf eines Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes (1. FiMaNoG) beschlossen, das die Regeln des Marktmissbrauchs – also der Insider- und Marktmanipulationsverbote – im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) neu ordnet und regelt. Das Insiderrecht inklusive der Insiderverbote wie auch das Marktmanipulationsverbot werden nahezu vollständig aus dem WpHG getilgt. Stattdessen gelten ab dem 03.07.2016 die Vorschriften in der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten.

Neuerungen bei der Sanktionierung von Marktmissbrauch

Sanktionsvorschriften enthält die MAR vor dem Hintergrund der Zuständigkeit der nationalen Gesetzgeber nicht; diese werden auch fortan in den §§ 38 f. WpHG n.F. zu finden sein. Statt auf die §§ 14, 20a WpHG in der aktuellen Fassung werden die Straf- und Bußgeldvorschriften aber auf die entsprechenden Regeln der MAR verweisen. In Umsetzung der Zweiten Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD), die den Mitgliedstaaten ungewohnt dezidierte Vorgaben zur Sanktionierung von Marktmissbrauch macht, finden sich im neuen Recht bemerkenswerte Neuerungen.

Mehr zum Thema

Der Fachbeitrag „Das Sanktionsregime im neuen Marktmissbrauchsrecht“ von RA Dr. André-M. Szesny, LL.M. verschafft einen summarischen Überblick über das bald in Kraft tretende neue Sanktionsregime. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 17.06.2016, Heft 24, Seite 1420 – 1425 sowie online unter Dokumentennummer DB1204496


Weitere Meldungen


Interview

Nils Stünkel / Prof. Dr. Alexander Schinner


27.03.2024

Achtung, Cyberangriff an Ostern: „Feiertage sind sehr beliebt bei Hackern“

„Die Anzahl an Cyberattacken auf Unternehmen nimmt an Feiertagen um 30 % zu“, warnen Prof. Dr. Alexander Schinner und Nils Stünkel.

weiterlesen
Achtung, Cyberangriff an Ostern: „Feiertage sind sehr beliebt bei Hackern“

Meldung

nosua/123rf.com


27.03.2024

Welche ESG-Informationen stellen Händler bereit?

74 % der Händler in Deutschland bieten Informationen zu Materialien und Inhaltsstoffen insbesondere im Hinblick auf umweltfreundliche oder recycelte Materialien an.

weiterlesen
Welche ESG-Informationen stellen Händler bereit?

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


27.03.2024

Homeoffice: Unfallversichert bei Heizkesselexplosion

Wer im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird, erleidet einen Arbeitsunfall, urteilt das BSG.

weiterlesen
Homeoffice: Unfallversichert bei Heizkesselexplosion

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank