• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mangelhafte Marktabdeckung beim Girokonto-Vergleich von Check24

04.11.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Mangelhafte Marktabdeckung beim Girokonto-Vergleich von Check24

Das von Check24 betriebene Vergleichsportal für Girokonten war wegen mangelhafter Marktabdeckung unzulässig. Das hat das Landgericht München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Der Check24-Vergleich erfasste nicht einmal die Hälfte der Anbieter. Darüber hinaus waren mehr als 90 % der berücksichtigten Banken nur mit einem einzigen Kontomodell vertreten. Check24 hatte das Portal nach der Klage des vzbv eingestellt, den Vergleich aber vor Gericht verteidigt. Der vzbv fordert, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufgabe übernimmt.

EU-Recht schreibt kostenloses Vergleichsportal vor

Hintergrund des Rechtsstreits: Die Zahlungskonten-Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten, eine kostenfreie Webseite zum Vergleich von Zahlungskonten einzuführen. In Deutschland wurde Check24 vom Bundesfinanzministerium mit der Umsetzung beauftragt. Nach der erforderlichen Zertifizierung durch den TÜV Saarland war das Portal von August 2020 bis Januar 2021 in Betrieb. Der vzbv hatte den Inhalt der Webseite kritisiert und vor allem dessen eingeschränkte Marktabdeckung beanstandet. Auch waren manche Informationen nicht aktuell.

Check24 verstößt gegen Zahlungskontengesetz

Das LG München I schloss sich in seinem Urteil vom 28.09.2021 (33 O 15655/20) der Auffassung des vzbv an, dass Check24 gegen das Zahlungskontengesetz verstieß. Danach muss ein zertifiziertes Vergleichsportal einen wesentlichen Teil des Marktes abdecken und eine ausgewogene Anzahl von Angeboten aus jeder Bankengruppe enthalten. Diese Anforderungen erfüllte Check24 nach Überzeugung des Gerichts nicht.

Weit weniger als die Hälfte der rund 1.300 Kreditinstitute, die in Deutschland Girokonten für Verbraucher anbieten, waren auf der Vergleichsplattform vorzufinden. Zudem waren die dargestellten Kreditinstitute bis auf wenige Ausnahmen nur mit einem einzigen Kontomodell vertreten. Damit sei die geforderte regionale Abdeckung der deutschen Banken- und Sparkassenlandschaft nicht gewährleistet, so das Gericht. Es werde auch keine breite Palette an Kontoangeboten dargestellt.

vzbv: BaFin soll übernehmen

Durch das Scheitern des Check24-Portals erfüllt Deutschland auch nach drei Jahren noch nicht die EU-Vorgaben für einen Konditionenvergleich von Girokonten. „Die Lücke muss jetzt dringend geschlossen werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wäre hierfür ein guter Kandidat“, fordert Dr. Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv. „Die BaFin ist neutral, verbindet mit dem Portal keine kommerziellen Interessen und hat die nötige Infrastruktur, um eine vollständige Marktübersicht anzubieten.“ Ein entsprechender Gesetzentwurf des BMF noch aus der letzten Legislatur liegt bereits vor.


vzbv vom 02.11.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)