04.10.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

LugÜ II: Gerichtsstand bei Umzug ins Ausland

Wo muss eine Bank eine Klage gegenüber einem säumigen Verbraucher erheben, wenn dieser zwischenzeitlich seinen Wohnsitz in das Ausland verlegt hat? Diese Frage des BGH hat der EuGH durch Auslegung des LugÜ II jetzt beantwortet.

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Der BGH hatte über die Revision der Commerzbank AG zu entscheiden, die den Beklagten vor dem Amtsgericht Dresden auf Zahlung von knapp 4.856,61 € in Anspruch nahm. Dieser verzog vor Klageerhebung indes aus Deutschland in die Schweiz, sodass das AG Dresden sich für unzuständig erklärte. Der Gerichtsstand sei hier nach dem am 30.10.2007 in Lugano unterzeichneten Luganer Übereinkommen (LugÜ II) zu bestimmen.

Zeitpunkt des Auslandsbezugs

Der BGH legte mit Beschluss vom 12.05.2020 (XI ZR 371/18) dem EuGH die Frage vor, ob diese Vorschriften dahingehend ausgelegt werden können, dass sie auch Konstellationen erfassen, in denen erst nachträglich ein internationaler Bezug durch den Umzug eines Verbrauchers in das Ausland hinzugetreten ist. Der BGH sowie der Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona in seinem Schlussantrag vertraten die Auffassung, dass dieser Auslandsbezug schon bei Vertragsschluss vorliegen müsse.

Wann gilt das LugÜ II?

Dem folgte der EuGH in seinem Urteil vom 30.09.2021 (Rs. C-296/20) indes nicht. Die Verbraucherschutzvorschriften des LugÜ II sind demnach auch dann anzuwenden, wenn ein Auslandsbezug erst nach Vertragsschluss entstanden ist. Der BGH wird nun das Verfahren wieder aufnehmen und die Revision nach Maßgabe der Antwort des EuGH abweisen müssen.


DAV, EiÜ vom 01.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©vizafoto/fotolia.com


13.10.2026

Wirtschaftskrise belastet das Betriebsklima

Wirtschaftliche Unsicherheit belastet Unternehmen und Beschäftigte; eine offene Kommunikation und transparente Führung schaffen Vertrauen.

weiterlesen
Wirtschaftskrise belastet das Betriebsklima

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


13.10.2026

Negativer Kommanditanteil mindert die Schenkungsteuer

Ein negativer Kommanditanteil mindert den Schenkungsteuerwert, auch wenn keine weiteren Einzahlungen geleistet werden müssen.

weiterlesen
Negativer Kommanditanteil mindert die Schenkungsteuer

Meldung

©Kurt Kleemann/fotolia.com


12.10.2026

EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran

Die EU will Kapitalmärkte vereinheitlichen, Bürokratie abbauen und private Ersparnisse stärker für Investitionen nutzen.

weiterlesen
EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht