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27.04.2017

Meldung, Steuerrecht

Lizenzschranke beschlossen und Sofortabschreibungsgrenze erhöht

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Der Finanzausschuss hat als Maßnahme gegen schädliche Steuerpraktiken unter anderem eine sogenannte Lizenzschranke beschlossen. Außerdem wurde zur Entlastung besonders der mittelständischen Wirtschaft die Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter stark erhöht.

Nachdem die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD insgesamt acht Änderungsanträge beschlossen hatten, stimmte der Finanzausschuss dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (18/11233, 18/11531) zu.

Weniger Abzugsmöglichkeiten für Lizenzaufwendungen

Zur Unterbindung von Gewinnverlagerungen sieht der Gesetzentwurf eine Einschränkung der steuerlichen Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen vor. Dazu heißt es, immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte würden sich besonders einfach über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dies habe in der Vergangenheit zu einem Steuerwettbewerb zwischen Staaten (zum Beispiel mit „Lizenzboxen“) geführt. „Multinationale Konzerne können diese Präferenzregime zur Gewinnverlagerung nutzen“, argumentierte die Bundesregierung und forderte: „Steuern sollen jedoch dem Staat zustehen, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfindet, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet.“

Wen betrifft die Lizenzschranke?

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erläuterte in der Sitzung, die Einführung dieser Lizenzschranke betreffe große Konzerne, deren deutsche Tochtergesellschaften für die Nutzung von Lizenzen Zahlungen ins Ausland leisten müssten, wo diese Lizenzeinnahmen nur gering oder gar nicht versteuert werden müssten. Der Sprecher der SPD-Fraktion bezeichnete es als ärgerlich, dass andere Länder sogenannte Lizenzboxen mit Steuervorteilen ermöglichen würden. Aber Unternehmen in Deutschland, die diese Tricks nicht genutzt hätten, hätten jetzt auch kein Problem durch die Änderung. Betroffen könnten in erster Linie große amerikanische Unternehmen sein.

Steuerfreiheit von Wagniskapitalzuschüssen und Sanierungsgewinnen

Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion hob die Bedeutung weiterer Änderungsbeschlüsse der Koalitionsfraktionen hervor. So werde die Steuerfreiheit von Wagniskapitalzuschüssen für junge Unternehmen ausgeweitet. Außerdem werde die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen gesetzlich festgelegt. In der Begründung des Änderungsantrages heißt es dazu, Sanierungsgewinne, die durch Schuldenerlass im Insolvenzverfahren entstehen, seien seit über 80 Jahren steuerfrei. Durch ein Urteil des BFH seien daran Zweifel entstanden, so dass jetzt durch eine Gesetzesänderung die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöht werde, „da die Steuerbefreiung ohne Ermessenspielraum seitens der Finanzverwaltung zu gewähren ist“.

Erhöhung der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter

Von der CDU/CSU-Fraktion wurde auch die beschlossene Erhöhung der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter als Erleichterung für den Mittelstand gewürdigt. Diese Sofortabschreibung wird von bisher 410 Euro auf 800 Euro angehoben. Angewendet werden sollen die neuen Wertgrenzen auf nach dem 31.12.2017 angeschaffte Wirtschaftsgüter. Die öffentlichen Haushalte dürften mit etwa 935 Millionen Euro pro Jahr belastet werden. Die Fraktion Die Linke begrüßte die Anhebung, erklärte aber auch, „wir hätten uns eine Erhöhung auf 1.000 Euro vorstellen können“. Ähnlich argumentierte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die sich ebenfalls für eine Grenze von 1.000 Euro aussprach – bei gleichzeitiger Abschaffung der sogenannten Sammelabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter.

(Dt. Bundestag, hib vom 26.04.2017/ Viola C. Didier)


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