26.07.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren

Beitrag mit Bild

©Checklist box/fotolia.com

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat ihre Verlautbarung Nr. 7 „Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren nach Art. 16 Verordnung (EU) Nr. 537/2014“ veröffentlicht.

Nach Art. 16 Abs. 3 Unterabs. 3 der Verordnung ist die APAS verpflichtet, zur Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens jährlich eine Liste von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften zu veröffentlichen, die gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchgeführt haben.

Auf der Internetseite der WPK steht eine Liste der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Auswahlverfahren zur Verfügung. Die Verlautbarung ist auf der Internetseite der APAS verfügbar.

(WPK vom 23.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Butch/fotolia.com


24.04.2024

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Im Steuerrecht wird bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren als im Sozialversicherungsrecht und so kann eine verspätete Pauschalversteuerung zum Problem werden.

weiterlesen
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


24.04.2024

Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Die Einführung der Pflichtprüfung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die CSRD wird für die deutsche Wirtschaft eine große Herausforderung werden.

weiterlesen
Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Steuerboard

Jannis Lührs


23.04.2024

Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Im Rahmen von Reorganisationen und Transaktionen kommt regelmäßig im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften die Vorschrift des § 21 UmwStG zur Anwendung.

weiterlesen
Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank