16.07.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Lieferketten: EU-Leitfaden „Zwangsarbeit“

Die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst haben einen Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen in der EU dabei helfen soll, das Risiko von Zwangsarbeit in ihren Betrieben und Lieferketten im Einklang mit internationalen Standards anzugehen.

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Der neue Leitfaden unterstützt die Unternehmen dabei, Zwangsarbeit aus ihren Wertschöpfungsketten zu verbannen. Er erläutert die praktischen Aspekte der Sorgfaltspflicht und gibt einen Überblick über die Instrumente der EU und auf internationaler Ebene für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, die für die Bekämpfung von Zwangsarbeit relevant sind. Die EU hat bereits in einigen Sektoren verbindliche Standards eingeführt und fördert aktiv die wirksame Umsetzung internationaler Standards für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln.

Kein Raum für Zwangsarbeit in den Wertschöpfungsketten

Die Förderung von verantwortungsvollen und nachhaltigen Wertschöpfungsketten ist eine der Säulen der jüngsten EU-Handelsstrategie. Der Leitfaden trägt zur Umsetzung der Strategie bei, indem er Unternehmen in der EU dabei hilft, bereits jetzt die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen und so die Zeit bis zur Einführung einer Gesetzgebung zur nachhaltigen Unternehmensführung zu überbrücken. Diese kommende Gesetzgebung soll eine verpflichtende Sorgfaltspflicht einführen, die EU-Unternehmen dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Betrieben und Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern, abzumildern und darüber Rechenschaft abzulegen. Vorbehaltlich der anstehenden Folgenabschätzung wird dies wirksame Maßnahmen und Durchsetzungsmechanismen beinhalten, um sicherzustellen, dass Zwangsarbeit keinen Platz in den Wertschöpfungsketten von EU-Unternehmen findet.

Umsetzung des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie

Die EU-Handelspolitik trägt durch ihre verschiedenen Instrumente bereits zur Abschaffung von Zwangsarbeit bei. Die Handelsabkommen der EU sind einzigartig, da sie verbindliche Verpflichtungen zur Ratifizierung und wirksamen Umsetzung aller grundlegenden IAO-Übereinkommen, einschließlich derjenigen über Zwangsarbeit, enthalten. Diese Konventionen beinhalten die Verpflichtung, den Einsatz von Zwangs- oder Pflichtarbeit in all ihren Formen zu unterbinden. Diese Verpflichtung gilt auch für die Länder, die von der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (GSP+) im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der EU (GSP) profitieren. Alle 71 begünstigten Länder des Allgemeinen Präferenzschemas sind verpflichtet, keine schwerwiegenden und systematischen Verstöße gegen die Prinzipien der grundlegenden ILO-Konventionen zu begehen.

Der Leitfaden setzt auch eine Reihe der Prioritäten des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie 2020–2024 im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte um.


EU-Kommission vom 13.07.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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