16.07.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Lieferketten: EU-Leitfaden „Zwangsarbeit“

Die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst haben einen Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen in der EU dabei helfen soll, das Risiko von Zwangsarbeit in ihren Betrieben und Lieferketten im Einklang mit internationalen Standards anzugehen.

Beitrag mit Bild

©everythingpossible/123rtf.com

Der neue Leitfaden unterstützt die Unternehmen dabei, Zwangsarbeit aus ihren Wertschöpfungsketten zu verbannen. Er erläutert die praktischen Aspekte der Sorgfaltspflicht und gibt einen Überblick über die Instrumente der EU und auf internationaler Ebene für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, die für die Bekämpfung von Zwangsarbeit relevant sind. Die EU hat bereits in einigen Sektoren verbindliche Standards eingeführt und fördert aktiv die wirksame Umsetzung internationaler Standards für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln.

Kein Raum für Zwangsarbeit in den Wertschöpfungsketten

Die Förderung von verantwortungsvollen und nachhaltigen Wertschöpfungsketten ist eine der Säulen der jüngsten EU-Handelsstrategie. Der Leitfaden trägt zur Umsetzung der Strategie bei, indem er Unternehmen in der EU dabei hilft, bereits jetzt die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen und so die Zeit bis zur Einführung einer Gesetzgebung zur nachhaltigen Unternehmensführung zu überbrücken. Diese kommende Gesetzgebung soll eine verpflichtende Sorgfaltspflicht einführen, die EU-Unternehmen dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Betrieben und Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern, abzumildern und darüber Rechenschaft abzulegen. Vorbehaltlich der anstehenden Folgenabschätzung wird dies wirksame Maßnahmen und Durchsetzungsmechanismen beinhalten, um sicherzustellen, dass Zwangsarbeit keinen Platz in den Wertschöpfungsketten von EU-Unternehmen findet.

Umsetzung des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie

Die EU-Handelspolitik trägt durch ihre verschiedenen Instrumente bereits zur Abschaffung von Zwangsarbeit bei. Die Handelsabkommen der EU sind einzigartig, da sie verbindliche Verpflichtungen zur Ratifizierung und wirksamen Umsetzung aller grundlegenden IAO-Übereinkommen, einschließlich derjenigen über Zwangsarbeit, enthalten. Diese Konventionen beinhalten die Verpflichtung, den Einsatz von Zwangs- oder Pflichtarbeit in all ihren Formen zu unterbinden. Diese Verpflichtung gilt auch für die Länder, die von der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (GSP+) im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der EU (GSP) profitieren. Alle 71 begünstigten Länder des Allgemeinen Präferenzschemas sind verpflichtet, keine schwerwiegenden und systematischen Verstöße gegen die Prinzipien der grundlegenden ILO-Konventionen zu begehen.

Der Leitfaden setzt auch eine Reihe der Prioritäten des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie 2020–2024 im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte um.


EU-Kommission vom 13.07.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


14.10.2026

Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Die Erbschaftsteuer steht erneut vor einer verfassungsrechtlichen Standortbestimmung. Mit den mündlichen Verhandlungen vom 12. und 13.10.2026 hat der Erste Senat des BVerfG zwei unterschiedliche Fragen aufgegriffen.

weiterlesen
Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


14.10.2026

ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Die ESMA setzt 2026 neue Prüfungsschwerpunkte bei Finanzberichten, Nachhaltigkeitsangaben und der digitalen Berichterstattung.

weiterlesen
ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


14.10.2026

Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief

Die Unternehmensnachfolge im deutschen Mittelstand wird durch Demografie, den sinkenden Frauenanteil und erheblichen Modernisierungsbedarf erschwert.

weiterlesen
Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht