• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Leiharbeit: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

02.06.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Leiharbeit: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Beitrag mit Bild

Die Neuregelung soll verhindern, dass Leiharbeitnehmer dauerhaft zu niedrigeren Löhnen als die Stammbeschäftigten in der Einsatzbranche eingesetzt werden.

Das Bundeskabinett hat am 01.06.2016 den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen.

Durch die gesetzliche Klarstellung, wer Arbeitnehmer ist, und die Pflicht Leiharbeit offenzulegen, werden missbräuchliche Umgehungen des Arbeits- und Sozialrechts durch vermeintliche Werkverträge verhindert. Auch die Stärkung der Betriebsräte durch Klarstellung der Informationsrechte trägt hierzu bei. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Leiharbeit

Wichtigste Neuerung ist die gesetzliche Regelung zu Equal Pay nach neun Monaten. EqualPay bedeutet, dass Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn erhalten wie vergleichbare Stammarbeitnehmer. Zweiter wichtiger Baustein ist die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten. Damit müssen Leiharbeitnehmer nach 18 Monaten, wenn sie weiterhin im gleichen Entleihbetrieb arbeiten sollen, von diesem übernommen werden. Des Weiteren wird der Einsatz entliehener Arbeitnehmer als Streikbrecher verboten. Ihr Einsatz in einem Betrieb, der von einem Arbeitskampf betroffenen ist, ist künftig nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass nicht Tätigkeiten von Streikenden übernommen werden.

Werkverträge

De facto haben sich viele Probleme der Leiharbeit mittlerweile in den Bereich der teilweise missbräuchlich genutzten Werkverträge verlagert. Ein Kernproblem ist, dass Verträge zwischen Unternehmen quasi risikolos als Werkverträge bezeichnet werden können, während tatsächlich Leiharbeit praktiziert wird. Die vorgesehenen Regelungen ändern das insbesondere durch die Pflichten zur Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung und die damit verbundene Abschaffung der sog. „Vorratsverleiherlaubnis“. Damit wird Arbeitgebern, die vermeintliche Werkverträge zur Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzstandards einsetzen, die Möglichkeit entzogen, ihr Verhalten nachträglich als Leiharbeit „umzudeklarieren“ und damit zu legalisieren.

Schärfere Abgrenzung zwischen abhängiger und selbstständiger Tätigkeit

Künftig gibt es mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von abhängiger und selbstständiger Tätigkeit. Denn das Gesetz definiert, wer Arbeitnehmer ist, in dem es hierzu die Leitsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung gesetzlich festschreibt. Damit sollen missbräuchliche Gestaltungen des Fremdpersonaleinsatzes durch Beschäftigung in vermeintlich selbstständigen Dienst- oder Werkverträgen verhindert werden. Weiterhin werden die Informationsrechte des Betriebsrats gesetzlich klargestellt und dadurch die Betriebsräte gestärkt.

(BMAS, PM vom 01.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Butch/fotolia.com


24.04.2024

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Im Steuerrecht wird bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren als im Sozialversicherungsrecht und so kann eine verspätete Pauschalversteuerung zum Problem werden.

weiterlesen
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


24.04.2024

Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Die Einführung der Pflichtprüfung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die CSRD wird für die deutsche Wirtschaft eine große Herausforderung werden.

weiterlesen
Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Steuerboard

Jannis Lührs


23.04.2024

Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Im Rahmen von Reorganisationen und Transaktionen kommt regelmäßig im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften die Vorschrift des § 21 UmwStG zur Anwendung.

weiterlesen
Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank