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20.04.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Kurzfristige Änderungen an IFRS 16 und Verschiebung von IAS 1-Änderung

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©designer491/fotolia.com

Der IASB beabsichtigt, kurzfristige Änderungen an IFRS 16 vorzunehmen und die bereits beschlossenen Änderungen an IAS 1 wegen der Coronavirus-Pandemie zu verschieben.

Vor dem Hintergrund von aktuell in vielen Ländern beobachtbaren Mietkonzessionen (Stundungen, Verzichte etc.) soll IFRS 16 (Leases zur Bilanzierung von Mietkonzessionen beim Leasingnehmer) geändert werden, um den Leasingnehmern eine auf das Jahr 2020 limitierte Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession als Leasingmodifikation einzustufen ist.

Erleichterungen für den Bilanzierenden

Die Anwendung dieser optionalen Ausnahmeregelung führt zur Bilanzierung dieser Mietkonzessionen, als ob es sich nicht um eine Modifikation des Leases handelt. Dadurch entfallen für den Bilanzierenden u.a. die Notwendigkeit zur Durchsicht aller Leasing- bzw. Mietverträge, zur rechtlichen Beurteilung einer entsprechenden Mietkonzession vor dem Hintergrund der jeweiligen Vertragsgestaltung und ggf. zur Bestimmung neuer Diskontierungssätze.

Wann gilt die IFRS 16-Änderung?

Die Ausnahmeregelung soll in Kraft treten, sobald die finale Änderung durch den IASB herausgegeben wird. Um diesen Prozess zeitnah (möglichst bis Ende Mai) abschließen zu können, wird der Board die IFRS-Treuhänder bitten, eine nur 14-tägige Kommentierungsfrist für den Exposure Draft mit der vorgeschlagenen Änderung zu genehmigen.

Hinweis: Änderungen an der Bilanzierung durch Leasinggeber sind nicht beabsichtigt.

Inkrafttreten der Änderungen an IAS 1

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens verschiebt sich um ein Jahr, d.h. nunmehr auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen. Hierzu wird voraussichtlich Anfang Mai ein Exposure Draft veröffentlicht, versehen mit einer Kommentierungsfrist von 30 Tagen. Zudem wurden verschiedene Änderungen an der zeitlichen Planung des IASB als Reaktion auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie beschlossen.

Die Stellungnahmefristen für die folgenden Konsultationsdokumente sind um circa drei Monate verlängert:

a) Entwurf des neuen Standards zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss;

b) Bitte um Informationsübermittlung im Rahmen der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU;

c) Diskussionspapier zu Angaben und zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten.

Die Veröffentlichung weiterer, für 2020 vorgesehener Konsultationsdokumente wird ebenfalls grundsätzlich verschoben.

(DRSC vom 17.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


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