Nach der Veröffentlichung des Weißbuchs über Künstliche Intelligenz (KI) hat die EU-Kommission zur Teilnahme an einer diesbezüglich öffentlichen Konsultation geladen. Das Europäische Parlament dagegen positioniert sich, um dem anstehenden Bündel an Gesetzgebungsverfahren gleich zu Beginn seinen Stempel aufzudrücken. Doch was geht das die beratenden und prüfenden Berufe an? Eine Menge.
„Artificial Intelligence is about big data, data, data and again data“, meinte die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, bei der Vorstellung des Weißbuchs über Künstliche Intelligenz. Daten werden auch den Alltag der beratenden und prüfenden Berufe erobern. Dabei werden Datenströme zur Analyse und zur Beratung genutzt. Die Datenqualität wird die Qualität der eigenen Leistung maßgeblich bestimmen. Deshalb benötigen gerade Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als überwiegend kleine und mittlere Unternehmen einen sicheren Zugang zu qualitativ hochwertigen Daten. Dies muss der Europäische Gesetzgeber durch technische Vorgaben und rechtliche Rahmenbedingungen gewährleisten.
Sicherheit von KI-Systemen hat höchste Priorität
Genauso wie die Qualität von Daten schafft die Sicherheit von KI-Systemen die Grundlage für ein vertrauensvolles Arbeiten. Die EU-Kommission schlägt deshalb ein freiwilliges Kennzeichnungssystem vor. Zur Disposition steht etwa ein externes Konformitätsverfahren, was für die Anwender schnell zu einer Kostenfrage werden dürfte. Auch müsste der Begriff des freiwilligen Kennzeichnungssystems spezifiziert und durch Mindeststandards festgesetzt werden, um eine undurchsichtige Ansammlung verschiedenster, aber wirkungsloser Gütesiegel zu vermeiden.
Außerdem müssen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Mitarbeiter neue Kompetenzen erlernen. Der Zugang zu unabhängigem Know-how, zu Experten und nicht zuletzt zu finanziellen Förderungen muss deshalb auch den beratenden und prüfenden Berufen im ausreichenden Maße offenstehen. Gleichzeitig müssen die eigenen Mandantendaten im Datendschungel geschützt bleiben.
Künstliche Intelligenz braucht neue Regeln
Zudem werden Regeln benötigt, die Haftungsfragen klären, wenn KI-Algorithmen innerhalb von selbstlernenden Prozessen falsche Verknüpfungen bilden und deshalb Ergebnisse liefern, durch die Mandanten oder Finanzbehörden zu Schaden kommen. Dabei gilt es Fragen zu klären, inwieweit etwa ein beratender bzw. prüfender Anwender oder ein Hersteller von KI haftet, wenn die Führung des Nachweises eines Mangels im KI-System aufgrund dessen Komplexität und seiner speziellen Eigenschaft des Selbstlernens überhaupt nicht zu leisten ist. Wer haftet also, wenn der Fehler durch die Eigenart der KI selbst eintritt und kein Verschulden von Anwender oder Hersteller feststellbar ist?
(DStV, PM vom 11.05.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)