• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kritik an geplanten Erweiterungen der PIE-Kategorien im Code of Ethics

10.05.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Kritik an geplanten Erweiterungen der PIE-Kategorien im Code of Ethics

Beitrag mit Bild

©adiruch/fotolia.com

In ihren jeweiligen Stellungnahmen an das IESBA äußern sich das IDW und die WPK zur vorgeschlagenen Überarbeitung einzelner Definitionen im Code of Ethics, der Berufsethik auf internationaler Ebene regelt. Beide sprechen sich gegen Erweiterungen der PIE-Kategorien aus.

Die WPK hat zu dem Konsultationspapier des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zur Überarbeitung der im Code of Ethics (Code) enthaltenen Begriffe „Einheit von öffentlichem Interesse“ (Public Interest Entity – PIE) und „Kapitalmarktnotierte Einheit“ (Listed Entity) Stellung genommen (Proposed Revisions to the Definitions of Listed Entity and Public Interest Entity in the Code).

WPK spricht sich gegen Erweiterungen der PIE-Kategorien aus

Die WPK begrüßt das Projekt zwar insofern, als es darauf abzielt, die Definitionen von PIE und Listed Entity im Code und den International Standards on Auditing (ISA) anzugleichen beziehungsweise konsistenter auszugestalten.

Kritikpunkte der WPK

Dieses Ziel wird allerdings nach Ansicht der WPK mit den Regelungsvorschlägen leider nicht erreicht. Kritisch erachtet die WPK insbesondere die folgenden Punkte:

  • Pflicht zur Anwendung der neuen PIE-Kategorien auch in Jurisdiktionen, die – wie die EU – bereits über eigene robuste PIE-Definitionen verfügen.
  • Erweiterung der PIE-Definition um Einheiten, die Vorsorgeleistungen erbringen oder kollektive Anlageinstrumente anbieten.
  • Einführung einer Verpflichtung zur Prüfung, ob zusätzliche Einheiten als PIE zu behandeln sind.
  • Einführung einer Verpflichtung zur Angabe im Bestätigungsvermerk, ob der Prüfungsmandant als PIE behandelt wurde.

Stellungnahme des IDW

Das IDW stellt zwar das Vorgehen des IESBA bei diesem Projekt in Frage, begrüßt allerdings einige Vorschläge zur neuen Definition. Allerdings spricht sich das IDW gegen eine Verpflichtung für Abschlussprüfer aus, bei jeder nicht gesetzlich als PIE eingestuften Abschlussprüfung abzuwägen, ob der Mandant als PIE zu behandeln ist, und somit die strengsten Unabhängigkeitsregeln zu beachten. Auch den Vorschlag des IESBA, entsprechende Informationen in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, lehnt das IDW ab, da hierzu eine Zusammenarbeit mit dem IAASB erforderlich ist.

(WPK vom 05.05.2021 und IDW vom 07.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Butch/fotolia.com


24.04.2024

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Im Steuerrecht wird bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren als im Sozialversicherungsrecht und so kann eine verspätete Pauschalversteuerung zum Problem werden.

weiterlesen
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


24.04.2024

Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Die Einführung der Pflichtprüfung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die CSRD wird für die deutsche Wirtschaft eine große Herausforderung werden.

weiterlesen
Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Steuerboard

Jannis Lührs


23.04.2024

Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Im Rahmen von Reorganisationen und Transaktionen kommt regelmäßig im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften die Vorschrift des § 21 UmwStG zur Anwendung.

weiterlesen
Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank