02.09.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Kredithürde steigt wieder an

Beitrag mit Bild

Die Kredithürde: Dies sind die Ergebnisse des ifo Konjunkturtests im August 2016

Die Kredithürde für die gewerbliche Wirtschaft ist von 14,6 Prozent im Vormonat auf 15 Prozent im August gestiegen. Die Finanzierungsbedingungen für deutsche Unternehmen bleiben damit jedoch dennoch weiterhin hervorragend.

Die Kredithürde ist ein monatlich vom ifo Institut erstellter Indikator zur Kreditvergabe der Banken. Für die Berechnung der Kredithürde werden die Unternehmen gebeten, ihr Urteil auf die Frage abzugeben, wie zurzeit die Bereitschaft der Banken, Kredite an Unternehmen zu vergeben, beurteilt wird. Die Kredithürde gibt damit den Anteil der Unternehmen an, die die Kreditvergabe als restriktiv empfinden.

Leichter Anstieg in allen Branchen

Die Kredithürde für die gewerbliche Wirtschaft ist aktuell von 14,6 Prozent im Vormonat auf 15 Prozent im August gestiegen. In der Industrie verharrte die Kredithürde bei 13,1 Prozent. Innerhalb der verschiedenen Größenklassen gab es nur wenig Bewegung. Im Bauhauptgewerbe stieg die Kredithürde auf 17,2 Prozent. Auch im Handel stieg der Anteil der Firmen, die von einer restriktiven Kreditvergabe der Banken berichteten.

(ifo Institut vom 30.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank