02.09.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Kredithürde steigt wieder an

Beitrag mit Bild

Die Kredithürde: Dies sind die Ergebnisse des ifo Konjunkturtests im August 2016

Die Kredithürde für die gewerbliche Wirtschaft ist von 14,6 Prozent im Vormonat auf 15 Prozent im August gestiegen. Die Finanzierungsbedingungen für deutsche Unternehmen bleiben damit jedoch dennoch weiterhin hervorragend.

Die Kredithürde ist ein monatlich vom ifo Institut erstellter Indikator zur Kreditvergabe der Banken. Für die Berechnung der Kredithürde werden die Unternehmen gebeten, ihr Urteil auf die Frage abzugeben, wie zurzeit die Bereitschaft der Banken, Kredite an Unternehmen zu vergeben, beurteilt wird. Die Kredithürde gibt damit den Anteil der Unternehmen an, die die Kreditvergabe als restriktiv empfinden.

Leichter Anstieg in allen Branchen

Die Kredithürde für die gewerbliche Wirtschaft ist aktuell von 14,6 Prozent im Vormonat auf 15 Prozent im August gestiegen. In der Industrie verharrte die Kredithürde bei 13,1 Prozent. Innerhalb der verschiedenen Größenklassen gab es nur wenig Bewegung. Im Bauhauptgewerbe stieg die Kredithürde auf 17,2 Prozent. Auch im Handel stieg der Anteil der Firmen, die von einer restriktiven Kreditvergabe der Banken berichteten.

(ifo Institut vom 30.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Butch/fotolia.com


24.04.2024

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Im Steuerrecht wird bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren als im Sozialversicherungsrecht und so kann eine verspätete Pauschalversteuerung zum Problem werden.

weiterlesen
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


24.04.2024

Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Die Einführung der Pflichtprüfung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die CSRD wird für die deutsche Wirtschaft eine große Herausforderung werden.

weiterlesen
Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Steuerboard

Jannis Lührs


23.04.2024

Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Im Rahmen von Reorganisationen und Transaktionen kommt regelmäßig im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften die Vorschrift des § 21 UmwStG zur Anwendung.

weiterlesen
Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank