• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Koordinierter Ländererlass zur Erbschaftsteuer

04.08.2017

Meldung, Steuerrecht

Koordinierter Ländererlass zur Erbschaftsteuer

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts haben die obersten Finanzbehörden der Länder vor kurzem einen koordinierten Ländererlass verabschiedet. Aufgrund der abweichenden Haltung Bayerns zu einigen Erlassregelungen konnte kein „gleichlautender“ Erlass verabschiedet werden.

Im Detail erläutert wird darin die Anwendung praktisch wichtiger erbschaft- und schenkungsteuerrechtlicher Vorschriften, etwa § 13a ErbStG, der die Steuerbefreiung von Betriebsvermögen regelt, § 13b ErbStG, der die Bestimmung des begünstigungsfähigen Vermögens regelt oder zum Abschmelzmodell des § 13c ErbStG. Erläutert werden ferner die Regelungen zur Stundung (§ 28 ErbStG) sowie zur Verschonung (§ 28a ErbStG).

Schert Bayern aus?

Dass Bayern die Regelungen eventuell weniger streng auslegen könnte, muss das Bundesfinanzministerium hinnehmen, denn die Erbschaftsteuer ist weder Bundes- noch Gemeinschaftssteuer; sie wird von den Ländern eingezogen. Um einen Kompromiss zur erbschaftsteuerlichen Behandlung von Firmenerben war bereits seit Herbst 2016 gerungen worden. Die neuen Regelungen traten bereits rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft, der Anwendungserlass wurde wegen des Dissenses mit Bayern erst jetzt verabschiedet.

Den koordinierten Ländererlass zur Erbschaftsteuer finden Sie hier.

(BRAK vom 02.08.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com


19.03.2024

Fast jeder fünfte Arbeitnehmer hat innerlich gekündigt

Der negative Trend setzt sich fort: über 7,3 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben bereits innerlich gekündigt, zeigt eine neue Studie.

weiterlesen
Fast jeder fünfte Arbeitnehmer hat innerlich gekündigt

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


19.03.2024

Neues Urteil zur doppelten Haushaltsführung

Liegen Hauptwohnung und erste Tätigkeitsstätte lediglich 30 km auseinander und beträgt die Fahrzeit nur eine Stunde, ist die doppelte Haushaltsführung nicht anzuerkennen.

weiterlesen
Neues Urteil zur doppelten Haushaltsführung

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank