18.01.2021

Meldung, Steuerrecht

Konsultation zur Digitalsteuer

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Die EU-Kommission hat eine Konsultation zur Einführung einer Digitalsteuer in der EU eröffnet und bittet alle interessierten Kreise bis zum 11.02.2021 um ihre Meinung zur Frage, wie eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft angegangen werden sollte.

Die EU will einen modernen, stabilen regulatorischen und steuerlichen Rahmen, um auf die Entwicklungen und Herausforderungen der digitalen Wirtschaft zu reagieren. Während die Digitalisierung gefördert werden soll, da sie die Produktivität steigert und den Verbrauchern zugutekommt, sollten digitale Unternehmen ihren fairen Beitrag zur Gesellschaft leisten.

Kritik an der Digitalsteuer vom Handelsverband

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht indes keine Notwendigkeit für die Einführung einer Digitalsteuer. Da stationärer Handel und Online-Handel immer stärker Hand in Hand gehen, sei eine strikte Zweiteilung weder umsetzbar noch zeitgemäß. Worauf es ankomme, sei vielmehr die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen. Insbesondere gegenüber Händlern aus Fernost bestünde ein Ungleichgewicht, solange sie nicht ausnahmslos die korrekte Umsatzsteuer abführen. „Es muss sichergestellt werden, dass alle Händler bereits bestehende Steuerpflichten einhalten. Dafür braucht es keine neue Abgabe oder Steuer“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

Neue Online-Präsenzen wegen Corona

In den vergangenen Monaten haben sich viele stationäre Händler eine Online-Präsenz aufgebaut, sind etwa auf Online-Plattformen aktiv. Es bestehe nun die Gefahr, dass eine Digitalsteuer auch auf ihre Kosten gehen könnte. „In Frankreich hat die Digitalsteuer kleinen und mittleren Händlern einen Bärendienst erwiesen. Dort wurde der erhöhte Steuersatz direkt an die Marktplatzhändler weitergegeben“, so Tromp weiter. Die Vertriebskanäle mit einer Digitalsteuer gegeneinander auszuspielen, sei daher nicht zielführend. Wettbewerbsverzerrungen ließen sich nur ausräumen, wenn im internationalen Online-Handel gleiche steuerliche Wettbewerbsbedingungen herrschen.

Besteuerung für Digitalunternehmen ohne physische Präsenz

„Die Besteuerung muss dort stattfinden, wo die Gewinne erwirtschaftet werden. Die EU-Staaten sind schon auf einem guten Weg, hierfür die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen“, betont Tromp. So hat die EU-Kommission den Vorschlag unterbreitet, für Digitalunternehmen ohne physische Präsenz in einem Land eine digitale Betriebsstätte einzuführen. Damit könnten die in einem Land erwirtschafteten Gewinne auch einer Besteuerung unterzogen werden. „Diesen Vorschlag gilt es umzusetzen. Einheitliche Lösungen auf europäischer Ebene leisten einen wichtigen Beitrag zum fairen Wettbewerb“, so Tromp weiter.

Die Konsultation zur Digitalsteuer finden Sie hier. Ihre Beiträge werden für die weitere Entwicklung der Initiative zur Digitalsteuer in der EU berücksichtigt. Die Kommission wird die eingegangenen Beiträge in einem Bericht zusammenfassen.

(EU-Kommission vom 14.01.2021 / HDE / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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