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27.10.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Konsultation zu Lieferketten und Nachhaltigkeit

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Die EU-Kommission will Nachhaltigkeit entsprechend dem europäischen Grünen Deal stärker in der Unternehmensführung verankern und hat zu Lieferketten und nachhaltiger Unternehmensführung nun eine öffentliche Konsultation eingeleitet.

„Nachhaltige Unternehmensführung kann die Art und Weise, wie Unternehmen in ihren Lieferketten operieren, wirklich verändern. Wir sichern jetzt neue Geschäftsstandards für künftige Generationen“, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Die Ergebnisse dieser öffentlichen Konsultation werden in einen Gesetzgebungsvorschlag einfließen, den die EU-Kommission im Jahr 2021 vorlegen wird.

Sorgfaltspflichten in den Lieferketten

Alle Interessengruppen sind eingeladen, sich zu beteiligen und ihre Ansichten zu teilen. Die Konsultation endet am 08.02.2021 und ist hier zu finden. Die Konsultation wird die Ergebnisse von zwei Studien ergänzen: zu den Anforderungen an die Sorgfaltspflichten in den Lieferketten und zu den Pflichten des Managements zur nachhaltigen Unternehmensführung.

Nachhaltige Unternehmensführung immer bedeutender

„Nachhaltige Unternehmensführung ist ein wichtiger Beitrag zu den Zielen des europäischen Grünen Deals und wird für die Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Unternehmen auf lange Sicht ebenso entscheidend sein wie für den Schutz der Menschenrechte und unsere internationalen Verpflichtungen wie die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung und die Ziele des Pariser Klimaabkommens“, so der EU-Kommissar Reynders.

Zum Hintergrund: Der EU Green Deal

Der europäische Grüne Deal umfasst einen Aktionsplan zur Förderung einer effizienteren Ressourcennutzung durch den Übergang zu einer sauberen und kreislauforientierten Wirtschaft zur Wiederherstellung der Biodiversität und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung. Er zeigt auf, welche Investitionen erforderlich sind und wie diese finanziert werden können. Er erläutert, wie ein gerechter und inklusiver Übergang gelingen kann.

Die EU möchte 2050 klimaneutral sein. Sie wird diejenigen, die am stärksten mit dem Übergang zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft zu kämpfen haben, finanziell und mit technischer Hilfe unterstützen. Dies erfolgt im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang. Damit sollen im Zeitraum 2021–2027 in den am meisten betroffenen Regionen mindestens 100 Milliarden Euro mobilisiert werden.

(EU-Kommission vom 26.10.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


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