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05.06.2020

Meldung, Steuerrecht

Konjunkturpaket: Ein ambitionierter Plan für die Zukunft

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©weyo/fotolia.com

Um Familien, Unternehmen und Kommunen darin zu unterstützen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen, hat die Bundesregierung ein umfassendes Konjunkturpaket auf den Weg gebracht.

Angesichts der Folgen der Corona-Pandemie brauche es eine mutige Antwort, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Vorstellung des Konjunktur- und Zukunftspakets. Es gehe darum, Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen. Die vereinbarten Maßnahmen haben ein Volumen von 130 Milliarden Euro. Das Ziel sei, aus der „extrem schwierigen Situation“ gemeinsam stark herauszukommen, so die Kanzlerin. Dafür habe man jetzt einen guten Grundstein gelegt.

Senkung der Mehrwertsteuer

Das Paket ist an Klimaschutz und der Förderung von Zukunftstechnologien ausgerichtet und hat eine sozialpolitische Komponente. „Es ist ein ambitioniertes Programm“, sagte Merkel. Kernpunkte sind die Senkung der Mehrwertsteuer sowie Entlastungen für Familien, Wirtschaft und Kommunen. „Wir wollen mit Wumms aus der Krise kommen“,  sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz über das Maßnahmenpaket, das die Regierung nun umsetzen wird. Es gelte, den Konsum zu beleben und zugleich strukturelle Veränderungen zu treffen, die weit ins Jahrzehnt hereinreichen.

Konjunkturpaket – das sind die Eckpunkte

  • Absenkung der Mehrwertsteuer vom 1.7. an bis zum 31.12.2020 (Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und für den ermäßigten Satz von 7 % auf 5 %). Das rege den Konsum an und sei sozial gerecht ausgestaltet, weil die Mehrwertsteuer alle zahlen, so die Kanzlerin.
  • Kinderbonus: Einmalig erhalten Eltern 300 Euro pro Kind. Für Alleinerziehende werden die Freibeträge verdoppelt.
  • Stärkung der Kommunen: Der Bund erhöht seinen Anteil an den Kosten für die Unterkunft von Bedürftigen, gleicht die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zur Hälfte aus und stärkt den Öffentlichen Nahverkehr sowie den Gesundheitssektor.
  • Entlastung bei den Stromkosten: Die EEG-Umlage soll ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden.
  • Zukunftspaket: 50 Milliarden Euro des Programms gehen in ein Zukunftspaket unter anderem mit steuerlicher Forschungsförderung für die Entwicklung von Quantencomputing und Künstlicher Intelligenz. Auch die verstärkte Nutzung der Wasserstoffenergie und eine verbesserte Förderung von Elektrofahrzeugen sind Teil des Pakets.

Das vollständige Eckpunktepapier finden Sie hier.

(Bundesregierung vom 04.06.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Umsatzsteuerrecht (Dr. Otto Schmidt)“


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