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10.02.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kommission verschiebt Anwendung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II

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Angesichts dieser außergewöhnlichen Umstände wurde eine Verschiebung für erforderlich gehalten, um mangelnder Rechtssicherheit und potenziellen Marktstörungen vorzubeugen.

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den zuständigen nationalen Behörden und Marktteilnehmern ein Jahr mehr Zeit zu geben, um die Vorgaben der überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (kurz „MiFID II“) einzuhalten.

Neue Frist ist damit der 3. Januar 2018. Grund für die Terminverschiebung ist die komplexe technische Struktur, die eingerichtet werden muss, damit die Richtlinie effektiv angewendet werden kann. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) muss Daten von etwa 300 Handelsplätzen zu rund 15 Millionen Finanzinstrumente erfassen. Dazu muss sie eng mit den zuständigen nationalen Behörden und den Handelsplätzen selbst zusammenarbeiten. Die ESMA hat der Europäischen Kommission jedoch mitgeteilt, dass weder die zuständigen Behörden noch die Marktteilnehmer die erforderlichen Systeme bis zum 3. Januar 2017, dem ursprünglichen Stichtag für die Anwendung des MiFID II-Pakets, bereitstellen könnten.

Fristverlängerung für mehr Rechtssicherheit

„Mit Blick auf die großen technischen Herausforderungen, auf die die ESMA hingewiesen hat, ergibt es Sinn, den Termin für MiFID II zu verschieben. Wir geben den Beteiligten somit ein Jahr mehr Zeit, um sich gründlich vorzubereiten und die erforderlichen Änderungen an ihren Systemen vorzunehmen. In der Zwischenzeit treiben wir auf Stufe II die Bestimmungen zur Durchführung der MiFID II voran. Die entsprechenden Maßnahmen werden wir aller Voraussicht nach in Kürze vorstellen“, erklärte der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill. Die Fristverlängerung hat keinerlei Auswirkungen auf den Zeitplan für die Annahme der „Stufe II“-Durchführungsmaßnahmen.

Ziele der MiFID-Richtlinie

Die MiFID-Richtlinie, die für Wertpapiermärkte, Wertpapierfirmen und Anlagevermittler gilt, wurde als Reaktion auf die Finanzkrise erlassen, um einen stärker wettbewerbsorientierten und integrierten EU-Finanzmarkt zu schaffen. Doch haben die jüngsten Ereignisse und Marktentwicklungen Schwachstellen bei einigen ihrer Grundprinzipien offengelegt und Bereiche aufgezeigt, die verstärkt oder überprüft werden müssen. MiFID II zielt nun darauf ab, diese Mängel zu beheben und die derzeit geltenden Vorschriften für Wertpapiermärkte zu verstärken oder zu ersetzen. Dabei geht es insbesondere darum,

  • sicherzustellen, dass der Handel auf regulierten Plattformen stattfindet
  • Vorschriften für den Hochfrequenzhandel einzuführen,
  • die Transparenz und die Beaufsichtigung der Finanzmärkte – einschließlich der Derivatemärkte – zu verbessern und den Aspekt der Preisvolatilität auf den Märkten für Warenderivate zu berücksichtigen,
  • die Wettbewerbsbedingungen für den Handel mit Finanzinstrumenten und deren Clearing zu verbessern
  • und – aufbauend auf den bereits vorhandenen Regelungen – mit den überarbeiteten MiFID-Vorschriften den Anlegerschutz zu verbessern, indem solide organisatorische Anforderungen und Wohlverhaltensregeln eingeführt werden.

Diese Regeln sollen die Finanzmärkte effizienter, widerstandsfähiger und transparenter gestalten und ein stabileres Umfeld für Wertpapiermärkte, Anlagevermittler und Handelsplätze in der EU schaffen.

(EU-Aktuell vom 10.02.2016/ Viola C. Didier)


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