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15.07.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kommission erweitert Kartellverfahren gegen Google

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Google erzielt einen erheblichen Teil seiner Einnahmen mit Suchmaschinenwerbung – und daher ein Interesse daran, dass möglichst viele Nutzer die von ihm platzierte Werbung sehen.

Die europäische Wettbewerbsaufsicht hat Google neue Beschwerden der EU-Kommission übermittelt. Neben dem Vorwurf, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, wird nun auch die Suchmaschinenwerbung kritisiert.

Nach Auffassung der EU-Kommission hat Google bei allgemeinen Internetsuchdiensten und Suchmaschinenwerbung auf den Websites Dritter mit einem Marktanteil von über 90 Prozent bzw. über 80 Prozent im gesamten EWR eine marktbeherrschende Stellung inne. Eine marktbeherrschende Stellung ist nach EU-Wettbewerbsrecht an sich kein Problem. Allerdings dürfen marktbeherrschende Unternehmen ihre starke Marktstellung nicht missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem Markt, auf dem sie die beherrschende Stellung innehaben, oder auf benachbarten Märkten einschränken.

Google lässt Konkurrenz gar nicht erst entstehen

In einer ergänzenden Mitteilung bekräftigt die EU-Kommission nun ihre vorläufige Schlussfolgerung vom April 2015, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es den eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen Suchergebnisseiten systematisch bevorzugt. In einer getrennten Mitteilung der Beschwerdepunkte teilt die EU-Kommission Google zudem ihre vorläufige Auffassung mit, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung auch dadurch missbraucht, dass es die Möglichkeiten Dritter, auf ihren Websites Suchmaschinenwerbung von Wettbewerbern Googles anzuzeigen, künstlich beschränkt.

AdSense in der Kritik

Die Kommission hat Google ferner eine Mitteilung der Beschwerdepunkte zu den Beschränkungen übermittelt, die das Unternehmen bestimmten Dritten in Bezug auf deren Möglichkeiten auferlegt, auf ihren Websites Suchmaschinenwerbung von Wettbewerbern Googles anzuzeigen. Nach vorläufigen Auffassung der Kommission haben diese Praktiken es Google ermöglicht, seine beherrschende Stellung in der Suchmaschinenwerbung zu behaupten. Das Unternehmen hat vorhandene und potenzielle Wettbewerber, darunter andere Suchdienste und Online-Werbeplattformen, daran gehindert, in diesem kommerziell bedeutsamen Bereich Fuß zu fassen und zu wachsen.

Wie funktioniert Googles Suchmaschinenwerbung?

Google platziert Suchmaschinenwerbung direkt auf der Website Google-Suche, aber auch als Vermittler über die Plattform „AdSense for Search“ auf Websites Dritter (Vermittlung von Suchmaschinenwerbung). Dazu gehören unter anderem die Websites von Online-Einzelhändlern, Telekommunikationsbetreibern und Zeitungen. Die Websites bieten ein Suchfeld, in dem die Nutzer nach Informationen suchen können. Jedes Mal, wenn ein Nutzer eine Suchanfrage eingibt, erscheint neben den Suchergebnissen auch Suchmaschinenwerbung. Wenn der Nutzer die Suchmaschinenwerbung anklickt, erhält sowohl Google als auch der Dritte eine Provision. Die EU-Kommission hat Bedenken, dass Google mit seinen Bedingungen in den Vereinbarungen mit direkten Partnern gegen EU-Kartellrecht verstößt.

Google hat nun 10 Wochen Zeit, um zu der Mitteilung der Beschwerdepunkte Stellung zu nehmen.

(EU-Kommission vom 14.07.2016 / Viola C. Didier)


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