• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kleinunternehmen: Mehr Ausgaben für Innovationen

02.05.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Kleinunternehmen: Mehr Ausgaben für Innovationen

Beitrag mit Bild

©Sondem/fotolia.com

Kleine Unternehmen in Deutschland haben nach einem leichten Rückgang zuletzt wieder mehr Geld für Innovationen ausgegeben, geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/1769) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Im Jahr 2016 gaben Firmen mit bis zu 49 Beschäftigten mehr als 12,9 Milliarden Euro für Innovationen aus – etwa 20 % mehr als im Jahr zuvor. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten hingegen gaben mit knapp 13,3 Milliarden Euro etwa so viel aus wie im Durchschnitt der vergangenen Jahre.

Förderprogramme der Bundesregierung greifen bedingt

Die Bundesregierung widmet sich den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU, Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio Umsatz) mit verschiedenen Förderprogrammen, deren Evaluation gute und wirkungsvolle Ergebnisse ergibt. Dennoch: Anlass zur Sorge für die Bundesregierung bietet beispielsweise die Innovatorenquote, somit der Anteil an Unternehmen, der in den vergangenen Jahren Neues hervorgebracht hat. Diese Quote ist rückläufig.

(Dt. Bundestag, hib vom 30.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank