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15.07.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Keine staatliche Unterstützung für steuervermeidende Unternehmen

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Unternehmen, die mithilfe von Steueroasen Steuerzahlungen vermeiden, sollen keine finanzielle Unterstützung von den EU-Mitgliedstaaten erhalten. Das hat die Europäische Kommission empfohlen. Diese Beschränkung soll auch für Unternehmen gelten, die wegen schwerwiegender Finanzdelikte, etwa Finanzbetrug, Korruption oder Nichtzahlung von Steuern und Sozialabgaben, verurteilt wurden.

Mit der Empfehlung vom 14.07.2020 erhalten die Mitgliedstaaten Orientierungshilfen, wie sie im Einklang mit dem EU-Recht verhindern können, dass öffentliche Unterstützung im Rahmen von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Steuervermeidung oder Geldwäsche oder zur Terrorismusfinanzierung verwendet wird.

Strenge Voraussetzungen für öffentliche Unterstützung

Insbesondere sollten Unternehmen, die Verbindungen zu Ländern bzw. Gebieten haben, die in der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete aufgeführt sind (z. B. Unternehmen, die in einem solchen Land bzw. Gebiet steuerlich ansässig sind), keine öffentliche Unterstützung erhalten. Die Kommission schlägt vor, dass Mitgliedstaaten, die solche Bestimmungen in ihre nationalen Rechtsvorschriften aufnehmen wollen, die Gewährung finanzieller Unterstützung von einer Reihe von Voraussetzungen abhängig machen sollten.

Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete bildet eine sehr gute Grundlage, um solche Beschränkungen anzuwenden. Die Mitgliedstaaten können mit ihrer Hilfe kohärent handeln und Alleingänge, die möglicherweise gegen EU-Recht verstoßen, vermeiden. Darüber hinaus bringt es mehr Klarheit und Sicherheit für die Unternehmen mit sich, wenn die Beschränkungen auf Basis dieser Liste umgesetzt werden.

Steuervermeidungspraktiken nicht hinnehmbar

„Wir befinden uns in einer beispiellosen Situation, in der Unternehmen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie in außergewöhnlichem Umfang staatliche Beihilfen erhalten“, erklärte Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission und zuständig für Wettbewerbspolitik. „Insbesondere in diesem Kontext ist es nicht hinnehmbar, dass Unternehmen, die öffentliche Unterstützung erhalten, mithilfe von Steueroasen Steuervermeidungspraktiken anwenden. Das wäre eine missbräuchliche Verwendung von nationalen und von EU-Mitteln, die zulasten der Steuerzahler und der Sozialversicherungssysteme ginge. Zusammen mit den Mitgliedstaaten wollen wir dem einen Riegel vorschieben.“

(EU-Kommission vom 14.07.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


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