Nach dem Beschluss der GMK erhalten spätestens ab 01.11.2021 Ungeimpfte, für die eine Impf-Empfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt, keine staatliche Lohnersatzleistung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes mehr, wenn sie auf Anordnung der Behörden als Kontaktperson oder als Rückkehrer aus einem Risikogebiet einem Tätigkeitsverbot oder der Pflicht zur Isolierung unterliegen. Die Regelung ist bereits in § 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgeschrieben.
Lohnersatzleistungen als Druckmittel?
Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte in München: „Wir sind uns mit Bund und Ländern einig, dass es jetzt an der Zeit ist, klare Verhältnisse zu schaffen. Deswegen soll es spätestens ab 1. November deutschlandweit keine Entschädigungsleistungen mehr für Ungeimpfte geben, die als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer in Quarantäne müssen und sich eigentlich hätten impfen lassen können.“
Holetschek betonte: „Selbstverständlich gibt es Ausnahmen: Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, darf dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Zudem wird weiter gezahlt für Bürgerinnen und Bürger, für die noch keine öffentliche Impfempfehlung vorliegt oder bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung vorlag. Wer krank ist, erhält ebenfalls weiter Geld.“
Spahn begrüßt GMK-Beschluss
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) begrüßt, wonach Nichtgeimpfte, die die Möglichkeit zu einer Corona-Schutzimpfung gehabt haben, ab dem 1. November keine Lohnerstattung im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne mehr erhalten sollen. Es sei gut, dass es jetzt ein bundeseinheitliches Vorgehen gebe. „Das stärkt das Vertrauen“, sagte Spahn. Es sei auch „eine Frage der Fairness“ gegenüber denjenigen, die sich und ihr Umfeld mit einer Impfung schützen. Sie fragten sich zu Recht, warum sie für Ungeimpfte zahlen sollten. Impfen bleibe eine freie Entscheidung. Wer sich dagegen entscheide, müsse aber die Kosten tragen, so Spahn.