04.06.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Keine Cyber-Vorfälle auf Kryptoplattformen

Beitrag mit Bild

©maxsim/fotolia.com

Der Finanzaufsicht liegen keine Informationen vor, dass es zu Cyber-Vorfällen auf Handelsplattformen für Kryptoassets in Deutschland gekommen ist. Dies gelte auch für Marktmanipulationen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Geschäfte mit illegalen Gütern auf sogenannten Darknet-Märkten im Internet würden grundsätzlich über Bitcoin und ähnliche Kryptowährungen abgewickelt, heißt es in der Antwort weiter. Die Bundesregierung sieht die Gefahr, dass die illegalen Einnahmen der Verkäufer gewaschen werden, um im realen Wirtschaftsleben in traditionellen Währungen eingesetzt werden zu können. Außerdem bestehe das Risiko, dass illegale Einnahmen, etwa aus Betrugs- oder Rauschgiftdelikten, durch den Umtausch in Kryptowährungen gewaschen werden könnten.

Zum Hintergrund

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hatte im Januar 2019 eine Studie zu Initial Coin Offerings und Kryptoassets veröffentlicht, in der sie auf politischen Handlungsbedarf in dem Bereich hinweist. In der Studie fordert die ESMA unter anderem eine klare Definition von Kryptoassets, um den Markt effektiv und einheitlich regulieren zu können. Nur so könne der Verbraucher zuverlässig vor Betrug geschützt sowie Geldwäsche und Marktmanipulationen effektiv entgegengewirkt werden.

Was sind Bitcoins?

Unsicherheit herrscht nach Ansicht der FDP in Deutschland unter anderem, weil das Kammergericht Berlin geurteilt hatte, dass es sich bei Bitcoin weder um eine Rechnungseinheit noch um ein Finanzinstrument nach dem Kreditwesengesetz handelt, während die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diese als solche klassifiziert. Dies würde auch die Erlaubnispflichten in dem Bereich grundsätzlich in Frage stellen.

(Dt. Bundestag, hib vom 27.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank