Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016, das „Kassengesetz“, führte die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 01.01.2020 ein. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen.
Orientierungshilfe für die Anwendung des § 146a AO und der KassenSichV
Bei dem Fragen- und Antworten-Katalog (Frequently Asked Questions, FAQ) des BMF handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des § 146a Abgabenordnung (AO) und der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV). Eine Rechtsbindung geht hiervon nicht aus. Die Entscheidung im Einzelfall bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.
Es wurden Fragen zu den Vorgaben der DSFinV-K (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) oder des AEAO (Anwendungserlass zur Abgabenordnung) zu §146a AO beantwortet. Fragen zur Implementierung einer TSE (Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) oder zur DFKA-Taxonomie (Datenstandard des Deutschen Fachverbands für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e. V. – DFKA) werden von der Finanzverwaltung nicht im Rahmen dieser FAQ beantwortet.
Implementierungsfragen sollten aus den Technischen Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entnommen werden.

