• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kartellrecht: Neues Instrument für Whistleblowing

20.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kartellrecht: Neues Instrument für Whistleblowing

Beitrag mit Bild

©blende11.photo/fotolia.com

Die Europäische Kommission hat ein neues Instrument an den Start gebracht, das es Hinweisgebern (Whistleblowern) erleichtern soll, die Kommission anonym über geheime Kartelle und andere Kartellrechtsverstöße zu informieren.

Künftig können Einzelpersonen anonym das Vorgehen gegen Kartelle und andere wettbewerbswidrige Praktiken unterstützen. Zu diesen Praktiken gehören Absprachen bei Preisen oder bei Preisangeboten im Rahmen von Ausschreibungen, das Zurückhalten von Produkten vom Markt oder der ungerechtfertigte Ausschluss von Wettbewerbern; dies alles kann der europäischen Wirtschaft enormen Schaden zufügen.

Mehr Stärke gegen Kartellrechtsverstöße

Bisher wurden die meisten Kartelle mit Hilfe des Kronzeugenprogramms der Kommission aufgedeckt: Unternehmen können ihre Beteiligung an einem Kartell melden, zum Ausgleich dafür erhalten sie eine Ermäßigung der gegen sie verhängten Geldbuße. Einzelpersonen, denen das Bestehen oder die Funktionsweise eines Kartells oder andere Verstöße gegen das Kartellrecht bekannt sind, haben durch das neue Instrument der Kommission nun die Möglichkeit, zur Beendigung dieser Praktiken beizutragen. Mit dem neuen System steigt die Wahrscheinlichkeit, dass diese Verstöße aufgedeckt und verfolgt werden. Damit hält es Unternehmen auch davon ab, in Kartelle einzusteigen oder darin zu verbleiben oder sich in anderer Weise rechts- und wettbewerbswidrig zu verhalten. So ergänzt und stärkt es die Wirksamkeit des Kronzeugenprogramms.

Das neue Instrument: anonyme Weitergabe von Informationen

Das neue Instrument ermöglicht es Einzelpersonen, Informationen weiterzugeben und die Kommission aufzufordern, die Mitteilungen zu beantworten. Es macht es der Kommission möglich, ihrerseits Erläuterungen und Einzelheiten zu erfragen, wahrt die Anonymität der Einzelperson durch verschlüsselte Kommunikation und den Einsatz eines externen Dienstleisters und soll die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die erhaltenen Informationen hinreichend präzise und verlässlich sind, sodass die Kommission den Hinweisen mit einer Untersuchung nachgehen kann. Einzelpersonen, die zur Preisgabe ihrer Identität bereit sind, können die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission direkt über eine eigens dazu geschaltete Telefonnummer und eine spezielle E-Mail-Adresse erreichen.

(EU-Kommission, PM vom 16.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


25.04.2024

EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Die neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche enthalten verschärfte Überwachungsbestimmungen sowie eine EU-weite Obergrenze von 10.000 € für Barzahlungen.

weiterlesen
EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Meldung

©Butch/fotolia.com


24.04.2024

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Im Steuerrecht wird bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren als im Sozialversicherungsrecht und so kann eine verspätete Pauschalversteuerung zum Problem werden.

weiterlesen
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank