17.08.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Jährliche Inflationsrate im Euroraum stabil

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die jährliche Inflationsrate im Euroraum lag im Juli 2015 bei 0,2 Prozent, unverändert gegenüber Juni. Ein Jahr zuvor hatte sie 0,4 Prozent betragen. Die jährliche Inflationsrate in der Europäischen Union lag im Juli 2015 bei 0,1 Prozent, ebenfalls unverändert gegenüber Juni. Ein Jahr zuvor hatte sie 0,5 Prozent betragen, vermeldet Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union.

Im Juli 2015 wurden in elf Mitgliedstaaten negative jährliche Raten gemessen. Die niedrigsten jährlichen Raten wurden in Zypern (-2,4 Prozent), Rumänien (-1,4 Prozent) und Griechenland (-1,3 Prozent) gemessen. Die höchsten jährlichen Raten wurden in Malta (1,2 Prozent), Österreich (1,1 Prozent) und Belgien (0,9 Prozent) verzeichnet. Im Vergleich zum Juni 2015 ging die jährliche Inflationsrate in fünfzehn Mitgliedstaaten zurück, blieb in vier unverändert und stieg in acht an.

Starke Gastronomie – schwache Kraftstoffe

Der stärkste Aufwärtsimpuls für die jährliche Inflation im Euroraum kam von den Teilindizes Restaurants und Cafés (+0,09 Prozentpunkte, Pp.) sowie Tabak (+0,08 Pp.) und Mieten (+0,06 Pp.), während Kraftstoffe für Verkehrsmittel (-0,43 Pp.), Flüssige Brennstoffe (-0,20 Pp.) sowie Milch, Käse und Eier (-0,06 Pp.) am stärksten senkend wirkten.

(Eurostat / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank