Ein neuer EU-Bericht über den Schutz und die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum (IPR) in Drittländern zeigt, dass die weltweite Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum die europäischen Unternehmen weiterhin Umsatzeinbußen in Milliardenhöhe beschert und Tausende von Arbeitsplätzen gefährdet.
Der EU-Bericht zeigt unter anderem, dass mehr als 80 % der von den EU-Zollbehörden beschlagnahmten nachgeahmten Waren und Raubkopien aus China und Hongkong stammen. Dazu erklärte Handelskommissar Phil Hogan: „Der Schutz geistigen Eigentums wie Marken, Patenten oder geografischen Angaben ist für das Wirtschaftswachstum der EU, unsere Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung. Bis zu 82 % aller EU-Exporte werden von Sektoren erzeugt, die vom geistigen Eigentum abhängig sind. Verletzungen des geistigen Eigentums, einschließlich erzwungenem Technologietransfer, Diebstahl von geistigem Eigentum, Nachahmung und Produktpiraterie bedrohen jedes Jahr hunderttausende von Arbeitsplätzen in der EU.“
Länderliste zu IPR-Verletzungen
Die geografischen und thematischen Prioritäten für die EU-Maßnahmen zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum richten sich nach dem Grad des wirtschaftlichen Schadens für EU-Unternehmen. Die aktualisierte Liste der prioritären Länder in dem Bericht ist in drei Kategorien unterteilt, die das Ausmaß und den Fortbestand der Probleme widerspiegeln:
1) China
2) Indien, Indonesien, Russland, Türkei, Ukraine
3) Argentinien, Brasilien, Ecuador, Malaysia, Nigeria, Saudi-Arabien und Thailand.
China ist der Ursprung eines sowohl wert- als auch mengenmäßig dominierenden Anteils der in die EU eingeführten nachgeahmten Waren und Raubkopien. Mehr als 80 % der von den EU-Zollbehörden beschlagnahmten nachgeahmten Waren und Raubkopien stammen aus China und Hongkong.
Diese Schutzmaßnahmen laufen bereits
Ein hohes Schutzniveau für geistiges Eigentum ist ein Standardelement aller EU-Handelsabkommen. Die EU-Kommission sucht zudem den Dialog mit wichtigen Ländern und Regionen wie China, Lateinamerika, Südostasien oder Afrika. In den vergangenen zwei Jahren wurden spezifische Maßnahmen durchgeführt:
– Technische Unterstützung für den Beitritt zu internationalen Verträgen im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum
– Sensibilisierungsseminare für Kleinunternehmen über die Bedeutung von IPR
– Schulung von Zollbeamten, Richtern und der Polizei zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
– Ausbildung für Patentprüfer
– Ausbildung über die Erteilung von Lizenzen für geschützte Pflanzensorten.
(EU-Kommission, PM vom 09.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)