• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Insolvenzrecht und Umsatzsteuer: Zum Aufrechnungsverbot gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO

26.04.2016

Meldung, Steuerrecht

Insolvenzrecht und Umsatzsteuer: Zum Aufrechnungsverbot gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO

Beitrag mit Bild

Ist der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden oder war zu diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt?

Das Finanzgericht Hamburg hat sich in einem aktuellen Streitfall mit der Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids befasst, durch den der Beklagte Insolvenzforderungen aus Umsatzsteuer 2002 gegen Umsatzsteuerguthaben der Schuldnerin aus 2008 aufgerechnet hat. 

Nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist eine Aufrechnung unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist. Die für eine Aufrechnung wichtige Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bestimmt sich danach, ob der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht ist, stellte das Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom 25.11.2015 (Az. 6 K 167/15) klar.

BFH hat das letzte Wort

Nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 13 UStG, sondern ob sämtliche materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Entstehung des Erstattungsanspruchs im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgelegen haben. Nach einer früheren Entscheidung des FGs handelt es sich in diesem Sinne um eine materiell-rechtliche Voraussetzung, wenn für eine Berichtigung gem. § 14c Abs. 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 UStG verlangt wird, dass die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt ist. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, Az. des BFH: VII R 34/15.

(FG Hamburg, Urteil vom 25.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank